Mitten in Dachau:Ein richtig teurer Joint

Wegen 0,05 Gramm Marihuana müssen Beamte, Jugendsozialarbeiter und ein Richter auf Steuerkosten ein aufwendiges Verfahren durchziehen.

Von Gregor Schiegl

Ein 18-jähriger Azubi sitzt auf der Anklagebank des Dachauer Amtsgerichts: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen des Besitzes von 0,05 Gramm Marihuana. Im Saal sitzen, vom Steuerzahler finanziert, ein Staatsanwalt, zwei Vertreter der Jugendgerichtshilfe und natürlich der Jugendrichter, Daniel Dorner. "Ich gebe zu, das ist nicht die schwerste Straftat, die ich je verhandelt habe", sagt Dorner. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz. Und in Bayern wird das Betäubungsmittelgesetz rigoros gehandhabt. Da hilft es auch nichts, dass der Richter sogar glaubt, dass das Gras im sichergestellten Joint gar nicht vom Angeklagten stammt.

Im November 2015 feierte der junge Mann in einem Münchner Nachtclub. Das Verhängnis nahm seinen Lauf, als er mit sieben Kumpels über einen Zaun in den Innenhof eines Gewerbebetriebs stieg. Eine Streife folgte ihnen und beobachtete, wie zwei der Jugendlichen sich im Flutlicht einer Anlieferrampe gemütlich einen Joint drehten. Die Polizisten warteten, bis das Beweisstück fertig war, dann schlugen sie zu. Bei einem Jugendlichen fanden sie vier Gramm Marihuana, beim anderen eine Feinwaage, beim Angeklagten: nichts. Aber sie hatten gesehen, wie er beim Bau des Joints geholfen hatte.

Zu dem Gerichtsverfahren hätte es nicht kommen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine außergerichtliche Regelung angeregt: den Besuch des Projekts FreD, kurz für "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten". Damit wäre die Sache erledigt gewesen. Dem jungen Mann war das offenbar nicht klar. Er hatte schon drei andere Jugendgerichtsverfahren hinter sich, Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung. Dreimal wurden die Verfahren eingestellt. Bei der letzten Verhandlung hatte der Jugendrichter ihm ins Gewissen geredet, dass das seine allerletzte Chance sei. Bei der nächsten Verfehlung, und sei sie noch so klein, würde es keine Einstellung mehr geben.

Anscheinend hat das auf den Azubi so viel Eindruck gemacht, dass er seine Zukunft schon in Scherben liegen sieht. Zudem stand in der Anklageschrift, er habe beim Auftauchen der Polizei den Joint weggeworfen, was wohl nicht stimmt. So brachte er selbst das Gerichtsverfahren in Gang. Dorner hätte noch weitere Zeugen vernehmen können als nur einen Polizeibeamten. Aber das hätte noch mehr Zeit gekostet, noch mehr Geld und womöglich sogar einige Verfahren wegen Falschaussage in Gang gebracht. Am Ende gesteht der 18-Jährige zerknirscht ein, er sei angetrunken gewesen, vielleicht habe er ja wirklich am Joint mitgedreht. Der Staatsanwalt zeigt sich kulant. "Da haben Sie gerade noch mal die Kurve gekratzt." Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

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