Maßkrug-Attacke:Anklage fordert neun Jahre Haft

"Ich dachte, mein Spezi wäre tot": Das Urteil des Landgerichts wird für diesen Freitag erwartet.

Von Andreas Salch, München/Dachau

"Ich dachte, mein Spezi wäre tot", so schilderte ein Zeuge vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II die Masskrug-Attacke des 24-jährigen Burak K. auf dem Dachauer Volksfest im vergangenen Jahr. Doch der 42 Jahre alte Christoph L. überlebte. Nach Überzeugung einer Rechtsmedizinerin ist dies allerdings nur einem Zufall geschuldet. Christoph L. erlitt zwar keinen Schädelbruch. Jedoch führten die von Burak K. ausgeführten Hiebe bei seinem Opfer zu stark blutenden Schnittwunden, einer Schädelprellung sowie einer Gehirnerschütterung. Für die Tat soll der Dachauer für neun Jahre hinter Gitter. Staatsanwältin Constanze Schneider beantragte am dritten Verhandlungstag eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.

Burak K.s Verteidiger, Rechtsanwalt Berthold Braunger, hatte seinen Mandanten darauf vorbereitet, dass die Staatsanwaltschaft eine hohe Strafe fordern werde. Doch mit neun Jahren hatte nicht einmal er gerechnet. "Der Antrag der Staatsanwaltschaft hat mich etwas geschockt", sagte Braunger zu Beginn seines Plädoyers. Er forderte eine Verurteilung nurmehr wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Burak K. die Wehr- und Arglosigkeit seines Opfers ausnutzte, als er auf dessen Kopf schlug. Der erste Krug, mit dem der 24-Jährige zuschlug, zerbrach. Danach hatte K. nach einem anderen Masskrug gegriffen, mit dem er Christoph L. weiter attackierte. Burak K.s Anwalt ist der Ansicht, dass Christoph L. eine "gewisse Mitverantwortung" für die Eskalation trage, die schließlich zu dem Gewaltexzess auf dem Volksfest führte.

Wie so oft war es eine Nichtigkeit, mit der alles begann. Burak K. hatte am Abend des 9. August vergangenen Jahres im Biergarten eines Festzelts einen Bekannten gesehen. Er sprach ihn an, weil er wusste, dass dieser einen Freund hat, der Küchen einrichtet. Mit diesem Mann wollte Burak K. reden. Nach einigem Hin und Her ließ sich der Bekannte überreden und rief den Mann an, mit dem Burak K. Kontakt aufnehmen wollte und übergab dazu sein Handy an den 24-Jährigen. Das Gespräch zog sich hin. Burak K. wurde aufgefordert, es endlich zu beenden. Dann ging er auf die Toilette. Als er etwa 30 Minuten später zurückkam, wurde er von Christoph L. angesprochen, der die Auseinandersetzung beobachtet hatte. Wie Staatsanwältin Schneider sagte, sei der 42-Jährige "fälschlicherweise" davon ausgegangen, dass er schlichten müsse, damit die Situation nicht eskaliert. Tatsächlich hatten sich Burak K. und sein Bekannter wegen des langen Handytelefonats längst wieder beruhigt.

Als Burak K. von Christoph L. angesprochen wurde, schlug er unvermittelt mit einem Masskrug auf dessen Kopf. Mit dem zweiten Krug habe er seinem Opfer noch "dreimal gezielt und wuchtig" an die Seite des Schädels geschlagen, sagte Staatsanwältin Schneider. Danach war Burak K. davon gelaufen. Den Freunden seines Opfers soll er dabei zugerufen haben: "Kommt nur alle her." Das Urteil in dem Prozess vor dem Landgericht II wird noch an diesem Freitag verkündet.

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