Markt Indersdorf:Übergriffe im Ferienlager

Ein ehemaliger Betreuer im Kinder-und Jugendzeltlager Ainhofen muss wegen sexuellen Missbrauchs fünf Jahre ins Gefängnis. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Von Andreas Salch

Ein ehemaliger Betreuer des Kreisjugendrings Dachau, der vier Buben auf Kinder-und Jugendzeltlagern im Indersdorfer Ortsteil Ainhofen sexuell missbraucht hat, ist vor dem Landgericht München II zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 45-jährige Diplomingenieur Harald S. hatte die Taten an den Buben im Alter zwischen elf und 16 Jahren bereits bei der Polizei eingeräumt. Den angeblichen Übergriff auf einen elfjährigen Schüler indes stritt er auch vor Gericht bis zuletzt ab. In diesem Fall soll der Diplomingenieur bei dem Buben den Oralverkehr ausgeübt haben. Vor Gericht bestätigte der inzwischen 23-Jährige, ebenso wie die übrigen drei Opfer, die Vorwürfe gegen den Angeklagten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft gegen S. zu verhängen. Dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Claus Pinkerneil, plädierte für zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Die sexuellen Übergriffe durch den Angeklagten fanden in den Jahren zwischen 2003 und 2011 statt. In allen Fällen hatte sich S. den Buben genähert, während sie schliefen. Womöglich hätte der 45-Jährige schon viel früher überführt und angeklagt werden können. Denn bereits auf einem Zeltlager im Jahr 2007 hatte es deutliche Hinweise dafür gegeben, dass der Diplomingenieur auf den Zeltlagern Buben sexuell missbraucht.

Harald S. hatte einen damals 16 Jahre alten Betreuer, der nachts neben ihm lag und schlief, minutenlang an den Genitalien gestreichelt. Der Jugendlich hatte dies den älteren Betreuern auch gemeldet. Als diese Harald S. mit dem Vorwurf konfrontierten, redete er sich heraus. Er behauptete, dass er im Schlaf "zufällig" in die Hose des 16-Jährigen gegriffen habe. Die Betreuer unternahmen letztlich nichts. "Man hat es hingenommen, dass es passiert ist", hatte Harald S. in der Verhandlung vor dem Landgericht München II erklärt.

Der Vorsitzende des Kreisjugendrings (KJR), Herbert Kaltner, erklärte auf einer Pressekonferenz, die am Tag des Prozessauftaktes Anfang Juli in Dachau stattfand, dass dieser Vorfall ihm oder Geschäftsführer Peter Bernard nicht gemeldet worden sei. Wäre dies geschehen, "hätten wir unverzüglich die Polizei eingeschaltet", versicherten beide. Um sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zu vermeiden, hat der KJR bereits im Frühjahr 2011 für die gesamte Jugendarbeit im Landkreis einen Verhaltenskodex ausgearbeitet. Auch der angeklagte Harald S. hatte diesen Kodex damals unterzeichnet.

Das Urteil des Landgerichts München II gegen Harald S. ist noch nicht rechtskräftig. Ob sein Mandant ihn damit beauftragen wird, das Rechtsmittel der Revision einzulegen, stehe noch nicht fest, erklärte dessen Verteidiger Claus Pinkerneil auf Anfrage.

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