Markt Indersdorf:Haftstrafe für Attacke mit der Axt

Glück für den Angeklagten: Das Landgericht wertet den Angriff eines Indersdorfers auf seinen Nachbarn als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Totschlag.

Andreas Salch

- Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht München II den 51-jährigen Maximilian P. zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Indersdorfer hatte in der Nacht des 2. Mai vergangenen Jahres versucht, mit Gewalt seine beiden Dackel aus der Wohnung seines Nachbarn zu holen. Bei dem Versuch, dessen Tür mit dem Geißfuß und der Axt aufzubrechen, war es zwischen Maximilian P. und dem 49-Jährigen zu einer Rangelei gekommen. Bei der Auseinandersetzung erlitt der Nachbar zwei leichtere Verletzungen am Kopf.

Ob der Angeklagte mit der Axt zugeschlagen habe, lasse sich nicht mehr herausfinden, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II, Richter Martin Rieder, bei der Urteilsbegründung. Vermutlich sei der Nachbar bei dem Versuch des Angeklagten, diesen wegzudrücken, verletzt worden. Ein Gerichtsmediziner war aufgrund des Verletzungsbildes zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nachbar mit der Axtklinge nur seitlich und nicht frontal getroffen worden sei. Aus diesem Grund, so Richter Martin Rieder, habe die Kammer keinen "Tötungsvorsatz" beim Angeklagten feststellen können.

Vor der Tat war es zwischen Maximilian P. und seiner Lebensgefährtin zu einem Streit gekommen. Um weiteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, war sie in die Wohnung des Nachbarn gegangen und hatte die beiden Dackel ihres Partners mitgenommen. Als dieser in der Nacht von einem Kneipenbesuch zurückkam, hörte er die Tiere jaulen und entschloss sich, sie zu holen.

Die Tat sei eine "Spontanaktion" gewesen, so das Gericht. Der Angeklagte habe seinem Opfer auch nicht mit Worten angedroht, es umzubringen. Die Schwelle zu einem "Tötungsvorsatz" sei nicht überschritten worden. Aus diesem Grund verurteilten die Richter Maximilian P. wegen gefährlicher Körperverletzung.

Staatsanwalt Eric Ende indes forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und plädierte für die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Trotz eines bereits eingeleiteten Täter-Opfer-Ausgleichs habe Maximilian P. bis auf den heutigen Tag keine Verantwortung für die Tat übernommen, stellte Staatsanwalt Ende ebenso wie das Gericht fest. Der Angeklagte versuche nach wie vor, die Verantwortung von sich wegzuschieben, sagte Richter Rieder. Obwohl Maximilian P. zur Tatzeit alkoholisiert war, ging das Gericht nicht davon aus, dass deshalb auch seine Einsicht- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder gar aufgehoben war. Während der Tat hatte P. keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt. Der 51-Jährige will seinem Opfer insgesamt 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zugunsten P.s wertete das Gericht auch, dass er sich zweimal bei seinem Nachbarn entschuldigt hat. Einmal in einem Brief, ein weiters Mal vor Gericht. Dazu stand Maximilian P. auf und gab dem 49-Jährigen die Hand. Der meinte dazu: Wenn P. "die Scheiße" nicht gemacht hätte, könnte er noch heute mit ihm bei einem Bier zusammensitzen.

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