Landratsamt:Strenge Auflagen für Faschingsumzüge

Lesezeit: 1 min

Keine Narrenfreiheit: Landratsamt und Veranstalter wollen schweren Unfällen durch ein Bündel von Vorschriften vorbeugen.

Robert Stocker

Dachau Rathausplatz Faschingstreiben Foto: Heigl (Foto: DAH)

- Für Tausende von Besuchern sind sie eine Riesengaudi: Die Faschingsumzüge im Landkreis gehen bald wieder über die Bühne. Doch die Massenveranstaltungen bergen auch Gefahren. Dies haben mehrere Unfälle immer wieder gezeigt. Bei der Heimfahrt eines voll besetzten Faschingswagens verunglückte 2006 ein Mitfahrer tödlich, neun weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Beim Indersdorfer Faschingsumzug 2011 geriet der Begleiter eines Wagens unter das Vorderrad eines Traktors. Der junge Mann wurde dabei glücklicherweise nur leicht verletzt, doch die Gemeinde brach die Veranstaltung umgehend ab. Gemeinde, Polizei und Rettungskräfte haben mittlerweile ein neues Sicherheitskonzept ausgearbeitet, das sich beim Faschingsumzug 2012 bewährt hat. Um die Risiken möglichst gering zu halten, müssen sich die Veranstalter an Auflagen und Sicherheitsvorschriften halten.

Da die Veranstalter von Faschingsumzügen nicht alle Teilnehmer rechtzeitig erreichen können, gibt das Landratsamt schon jetzt einige Sicherheitshinweise bekannt, an die sich die Teilnehmer halten müssen. Dabei, so Landratsamtssprecher Gerhard Weber, gehe es nicht um neue Sicherheitsstandards, sondern darum, bereits bestehende Vorschriften in die Praxis umzusetzen. Dazu setzten sich Vertreter des Landratsamts mit den Veranstaltern an einen Tisch. In erster Linie geht es um die Vorschriften für Faschingswagen. Für sie ist ein TÜV-Gutachten erforderlich, wenn sie höher als vier Meter, breiter als drei Meter und länger als zwölf Meter sind (bei Fahrzeuggespannen mehr als 18 Meter). Teilnehmer müssen auch dann ein Gutachten einholen, wenn die Aufbauten von Wagen hinten mehr als drei Meter und vorn mehr als einen halben Meter überhängen. Gutachten sind auch dann erforderlich, wenn Zugeinrichtungen, Lenkung oder Bremsen verändert und Personen auf An- und Aufbauten befördert werden. Auf den letzten Punkt weist das Landratsamt besonders hin. Wer zum Beispiel auf einem landwirtschaftlichen Anhänger einen Turm errichtet, auf dem sich während der Fahrt Personen aufhalten, muss dafür zwingend ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen des TÜV erstellen lassen. Nach Angaben des Landratsamts bietet der TÜV Dachau eine Sammelabnahme der Umzugswagen an. Den Termin müssen die Veranstalter mit dem TÜV unter Telefon o8131/133 52 vereinbaren.

Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Die An- und Abfahrt ist mit solchen Fahrzeugen nicht erlaubt. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag kein erforderliches Gutachten für ihr Fahrzeug besitzen, müssen damit rechnen, dass sie an den Umzügen nicht teilnehmen dürfen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landratsamt-dachau.de.

© SZ vom 08.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: