Landgericht München II:Missbrauchsopfer belasten Betreuer

Der Angeklagte, der sich im Zeltlager Ainhofen sexuell an mehreren Buben vergangen haben soll, räumt vier Taten ein, die gravierendste aber nicht.

Von Andreas Salch

In dem Prozess gegen den ehemaligen Betreuer des Kreisjugendrings Dachau, Harald S., der Buben im Alter von elf bis 16 Jahren auf Zeltlagern in Markt Indersdorf sexuell missbraucht hat, haben bislang vier der insgesamt fünf Opfer die Vorwürfe gegen den Angeklagten bestätigt. Das fünfte Opfer vernahmen die Richter der 1. Jugendkammer am Landgericht München II am Donnerstagnachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ebenso wie am zweiten Prozesstag einen heute 22-Jährigen. An ihm soll sich S. im Sommer 2003 vergangen haben. Bei diesem Vorfall handelt es sich um die gravierendste Tat. Im Gegensatz zu den anderen Fällen hat sie Harald S. bislang nicht eingeräumt.

Der 45-jährige Diplomingenieur hat sich vor Beginn des Prozesses bereits intensiv darum bemüht, mit den Opfern einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich auszuhandeln. Gelungen ist dies aber erst in einem Fall. Am Donnerstag einigte sich ein heute 16-Jähriger, den S. sexuell missbraucht hat, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Über die Summe ist nichts bekannt. Bei seiner Vernehmung berichtete der Schüler, dass S. ihn 2008 nachts im Schlaf an den Genitalien berührt habe. Daraufhin habe er dessen Hand gepackt und aus seiner Hose gezogen. Anschließend habe er das Haus auf der Freizeitanlage, in dem der Vorfall stattgefunden hat, verlassen und anderen Kindern erzählt, was ihm widerfahren sei. Einem Betreuer, der zufällig hinzugekommen sei, jedoch nicht. Eines der Kinder, so der Schüler, habe ihm damals gesagt, dass es von Harald S. auch an den Genitalien berührt worden sei. Außerdem berichtete der 16-Jährige, wie S. ihn einmal geduscht habe. Dabei sei es jedoch nicht zu einem sexuellen Übergriff gekommen. Wie es ihm heute damit geht, wenn er schildert, was vorgefallen sei, fragte eine Richterin den Schüler: "Es ist bedrückend", antwortete der 16-Jährige.

Mit den vier anderen Opfern dauern die Verhandlungen über die Höhe eines Schmerzensgeldes noch an. Die Erwartungen der Betroffenen, überstiegen die Summen, die üblicherweise gezahlt werden, befand der Verteidiger von Harald S., Rechtsanwalt Claus Pinkerneil. Einem heute 23-Jährigen etwa seien 7000 Euro angeboten worden. Das Opfer habe diesen Betrag als "Hohn", bezeichnet, sagte dessen Vertreterin, Rechtsanwältin Gabriele Schöch. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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