Kloster Altomünster:Nächster Akt im Klosterstreit

Frau klagt gegen Auszug aus Kloster Altomünster

Die selbst ernannte Postulantin Claudia Schwarz zeigt auf ihrem Laptop ein Bild ihrer Zelle im ehemaligen Kloster Altomünster.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Vatikan hat die Abtei aufgelassen, aber die letzte Bewohnerin geht nicht. Jetzt wirft sie der Erzdiözese München vor, ihr Leben zerstören zu wollen

Von Benjamin Emonts, München/Altomünster

Die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München hat noch nicht begonnen, da zeigt sich Claudia Schwarz bereits angriffslustig. Vor einem halben Dutzend Journalisten spricht die selbst ernannte Ordensanwärterin und letzte Bewohnerin des Klosters Altomünster über angebliche Sabotageakte der Erzdiözese München-Freising, die sie mit allen Mitteln aus dem Kloster ekeln wolle. "Die wollen mein Leben zerstören", sagt sie und zeigt auf ihrem Laptop ein Bild von durchgeschnittenen Telefonkabeln. Aufgeben komme für sie aber nicht in Frage. "Gott führt mich", betont sie immer wieder.

Die schier endlose Geschichte der 39-jährigen Frau, die das vom Vatikan aufgelöste Kloster in Altomünster partout nicht verlassen will, erlebt am Donnerstag damit ihren nächsten Akt. Dieses Mal klagt die 39-Jährige gegen den Freistaat Bayern, der ihr aus brandschutzrechtlichen Gründen untersagt hat, in ihrer Zelle Nummer 7 im Kloster wohnen zu bleiben. Nach nur 40 Minuten einigen sich das Landratsamt Dachau als Vertreter des Freistaats und Claudia Schwarz jedoch darauf, das Verfahren auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Schwarz ist inzwischen in eine andere Zelle gezogen, für die bislang keine brandschutzrechtlichen Bedenken angemeldet wurden. Der eigentliche Grund für das Auf-Eis-Legen des Verfahrens ist aber, dass die frühere Rechtsanwältin noch zwei weitere Prozesse über ihren Verbleib im Kloster führt, deren Ausgang das Brandschutz-Verfahren hinfällig machen könnten - einen gegen den Vatikan und einen zweiten gegen die Erzdiözese München.

Im Namen der Priorin Apollonia Buchinger, die als letzte Nonne das Kloster im Februar 2017 verlassen musste, hat Schwarz beim Vatikan Widerspruch gegen die Auflösung des Birgittenklosters eingelegt. Rom hatte das Kloster aufgelöst, weil es dort keine ordentliche Leitung mehr gegeben habe. Nach einer Voruntersuchung ließ der Vatikan bereits durchblicken, dass die Klage der Nonne wohl keinen Erfolg haben wird. Eine endgültige Entscheidung wurde aber noch nicht verkündet.

Zivilrechtlich klagte Schwarz am Landgericht München II gegen die Erzdiözese München-Freising, die das Kloster vom Vatikan übertragen bekam. Nach dem Ergebnis aus der Voruntersuchung hatte das Erzbistum einen Räumungsvollzug erlassen und mit Ordnungsgeldern gedroht. Schwarz hielt das für unzulässig und legte Einspruch ein. Das endgültige Ergebnis des Verfahrens steht aber noch aus. Sollte der Vatikan vorher sein Urteil verkünden, könnte aber auch dieses Verfahren hinfällig werden.

So bleibt viel Zeit für gegenseitige Vorwürfe. Claudia Schwarz redet sich vor der Verhandlung in Rage. Der Brandschutz sei nur ein weiterer Vorwand der Erzdiözese gewesen, sie aus dem Kloster zu schmeißen, ereifert sie sich. Der Vertreter des Dachauer Landratsamts, Alexander Krug, will sich tatsächlich vage erinnern, dass die Brandschutzprüfung erst auf einen Hinweis des Ordinariats erfolgt sei, wodurch sich Schwarz in ihrer Vermutung bestätigt fühlt und dies sofort laut kundtut. Ganz festlegen will sich Krug allerdings nicht. Und er betont: "Wir sind bestimmt kein Werkzeug des Ordinariats."

Vor der Verhandlung erhebt Schwarz weitere Vorwürfe. Abgesehen vom Telefonanschluss sei auch ein Internetvertrag, den sie bereits abgeschlossen habe, vom Ordinariat verhindert worden. Nachts patrouilliere der Sicherheitsdienst durch das menschenleere Kloster. Die Ressortleiterin im Erzbischöflichen Ordinariat, Gabriele Rüttiger, habe ihr gedroht, nirgends mehr Nonne werden zu können, wenn sie das Kloster nicht räume. Schwarz ist indes davon überzeugt, ihre Berufung gefunden zu haben. Es sei Gottes Wille, dass sie in Altomünster bleibt und den Orden neu aufbaut, erklärt sie.

In der Erzdiözese und auch in der Gemeinde Altomünster hofft man, dass die Frau so schnell wie möglich das Kloster räumt. Als sie sich dort einquartierte, hatte Rom bereits die Auflassung dekretiert. Sie könne also gar keine Postulantin sein, weil der Orden bei ihrem Einzug nicht mehr bestand, argumentiert die Erzdiözese. Deshalb habe sie auch kein Wohnrecht. Das marode Gebäude ist für die Kirche eine finanzielle Belastung, die Sanierung wird wohl Millionen kosten. Doch so lange die selbst ernannte Postulantin dort wohnt, können die Arbeiten nicht beginnen.

Die neue Nutzung ist noch ungewiss. Die letzte Bewohnerin blockiert aber auch Planungen der Gemeinde für ein neues Wohngebiet. Der Birgittenorden hatte im Gemeindegebiet erhebliche Flächen im Besitz, die nun an die Erzdiözese übergegangen sind. Die Gemeinde möchte sie gern erwerben und in Baugrund verwandeln. Doch bevor die Zukunft des Klosters rechtlich nicht klar ist, will sich die Erzdiözese München-Freising auf keine Rechtsgeschäfte einlassen.

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