Karlsfeld:Frau nimmt Polizist in Jogginghose nicht ernst

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"Ich lass mich doch nicht verarschen." Weil sie die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben und davonbrauste, muss sie nun 8550 Euro Strafe zahlen.

Die Angeklagte witterte eine üble "Abzocke". Der Fahrer eines Pkw auf einem Parkplatz in der Danziger Straße in Karlsfeld forderte sie an einem Vormittag im Januar 2015 angeblich auf, sie müsse Geld bezahlen: Eine Windböe hatte die Fahrertüre des Pkws der Angeklagten aufgerissen, sodass sie gegen das neben ihr stehende Auto stieß. Da die 34-jährige Architektin keinen Schaden feststellen konnte, wollte sie weiterfahren. In diesem Moment kam ein junger Mann in Jogginghose und Sweatshirt auf sie zu. Er wies sich als Polizist aus und forderte die Angeklagte auf, ihre Personalien anzugeben. Die Architektin weigerte sich und stieg ins Auto. Der Polizist in Jogginghose und der Fahrer des Pkw versuchten sie daran zu hindern, indem sie sich hinter das Auto stellten. Die Architektin fuhr langsam an. Dabei touchierte sie den Fahrer des Pkws am Schienbein. Dem Mann und dem Polizisten blieb nichts anderes übrig als auszuweichen. Die 34-Jährige fuhr einfach davon.

"Ich habe an diesem Tag einen Fehler gemacht", räumte die Frau jetzt vor dem Landgericht München II ein. Das Amtsgericht Dachau hatte sie wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 8550 Euro (90 Tagessätze) verurteilt und dazu noch ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei hätte die 34-Jährige weitaus günstiger wegkommen können. Denn das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst lediglich einen Strafbefehl über 5600 Euro (70 Tagessätze) erlassen. Den hatte die Architektin nicht akzeptiert, weswegen es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam. Dessen Urteil fand jedoch die Staatsanwaltschaft zu gering und legte Berufung vor dem Landgericht ein. Ebenso die Architektin. Was denn das Ziel ihrer Berufung sei, fragte Richter Martin Hofmann die 34-Jährige. Es gehe nur noch um die Höhe der Strafe, erklärte deren Verteidiger, Rechtsanwalt Sven Gröbmüller. Die Architektin entschuldigte sich für ihr Verhalten auf dem Parkplatz und fügte hinzu: Sie habe nicht gewusst, dass ein Polizist, der nicht im Dienst ist und Zivilkleidung trägt, sich durch Vorzeigen seines Dienstausweises in Dienst setzen könne.

"Ich habe ein vollkommen falsches Bild bekommen"

Nachdem der Beamte ihr seinen Ausweis gezeigt hatte, hatte die Architektin erwidert: "Ich lasse mich nicht verarschen." Richter Hofmann entgegnet, einfach wegzufahren, das sei doch "Entschuldigung - völlig verblödet". Die Angeklagte nickte und sagte: "Ich habe ein vollkommen falsches Bild bekommen." Warum sie denn nicht gleich den Strafbefehl akzeptiert habe, hakte der Vorsitzende nach. "Ich habe mich von dem Beamten vor Ort einfach ungerecht behandelt und bedrängt gefühlt." Außerdem habe dessen Erscheinungsbild "nicht zu dem Bild eines Polizisten gepasst." "Der Polizist hat richtig gehandelt", sagte Richter Hofmann.

"Was sollen wir mit der Geschichte machen?", fragte der Vorsitzende Staatsanwalt und Verteidiger. Die Angeklagte sei "sicher keine Schwerverbrecherin", befand der Anklagevertreter und signalisierte, dass er bereit sei, seine Berufung zurückzunehmen, wenn dies auch die Angeklagte tue. Eine Strafe von weniger als die vom Amtsgericht verhängten 90 Tagessätze komme aber nicht in Frage. Die Architektin besprach sich mit ihrem Anwalt und nahm ihre Berufung zurück.

© SZ vom 19.07.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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