Karlsfeld:Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung von Fallou M.

Asylbewerber und Helferkreis

Alio, Moussal, Peter, Reginald, Emmanuel und Arouna sitzen mit Marion Matura-Schwarz und Claudia Fischbach in der Parzivalstraße.

(Foto: Jørgensen)

Der Senegalese hat keinen Bescheid erhalten. Das Landratsamt hat nur auf eine Mitteilung des Bundesamts gehandelt.

Von Moritz Köhler, Karlsfeld

Der Fall Fallou M. zieht weite Kreise: Der Senegalese, der zuletzt in einer Karlsfelder Flüchtlingsunterkunft lebte, wurde am 7. Juni nach Italien abgeschoben. Aber er soll nie einen Abschiebebescheid erhalten haben. Der bayerische Flüchtlingsrat in München zweifelt deshalb, ob bei der Abschiebung des Asylsuchenden alles rechtens war. Der Abschiebebescheid ist jedenfalls noch immer nicht aufgetaucht. Der Helferkreis Karlsfeld und der Flüchtlingsrat kritisieren den Vorgang und verlangen Aufklärung.

Auf einmal stand die Polizei da

Das Landratsamt erklärte der SZ am Montag, dass es am Montag, 21. März, eine Aufforderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten habe, Fallou M. abzuschieben. Das BAMF habe dem Landratsamt mitgeteilt, dass der Senegalese am Freitag, 12. Februar, einen Bescheid erhalten habe. In dem BAMF-Schreiben sei noch erklärt worden, dass ein entsprechender Zustellungsnachweis vorliege, sagte Alexander Krug, Sprecher des Landratsamtes. Also habe man Fallou M. von der Polizei abschieben lassen.

"Fallou hat uns gesagt, dass er nie einen Bescheid erhalten hat", sagt Fabian Baur, Sprecher des Helferkreises. "Wir haben das Caritas-Zentrum und das Landratsamt informiert. Dort wird der Fall nun überprüft." Die Helfer standen in engem Kontakt mit dem Asylsuchenden und hätten von einem Bescheid erfahren, allein schon deshalb, weil Fallou M. sich Hilfe suchend an sie gewandt hätte. Der 31-jährige Senegalese wurde unter Berufung auf die Dublin III-Verordnung außer Landes gebracht - und war völlig überrascht, als die Polizei an seinem Arbeitsplatz im Bauhof auftauchte und ihn mitnahm. Gemäß dieser Verordnung müssen Flüchtlinge ihre Asylanträge in dem Staat stellen, in den sie zuerst eingereist sind. In Fallous Fall ist das Italien. Vor seiner Abschiebung hätte der Flüchtling allerdings den sogenannten Dublin-Bescheid erhalten müssen. Der Briefträger muss die Zustellung nachweisen können.

Bescheide kommen oft nicht an

Diese Bescheide kommen oft nicht an, sagt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat: "Es gibt viele Fälle, in denen Flüchtlinge wichtige Dokumente nicht erhalten." Wenn ein Flüchtling die Unterkunft wechselt, muss er das den Behörden melden. Viele Asylsuchende wissen aber nichts von dieser Regelung und versäumen die Ummeldung. Die Behörden schicken wichtige Dokumente dann weiterhin an die eingetragene Unterkunft - der Flüchtling erfährt davon aber nichts. Der Zustellungsnachweis stellt nur eine geringe Sicherheit dar: "Es reicht, wenn irgendjemand, zum Beispiel der Hausmeister, den Empfang der Schreiben bestätigt", erläutert Dünnwald. "Der Flüchtling ist dann aus Sicht der Behörden selbst schuld, wenn er den Bescheid nicht erhält." Der Flüchtlingsrat kritisiert diese Verfahrensweise: "Eigentlich sollten sich die Behörden selbst darum kümmern, dass sie eine aktuelle Adresse haben, schließlich leiten sie auch den Wechsel der Unterbringung ein", sagt Dünnwald.

Für Fallou M. ist es egal, ob der Dublin-Bescheid in seiner Unterkunft in der Parzivalstraße angekommen ist: Den Behörden zufolge ist er selbst dafür verantwortlich, dass ihn das Dokument erreicht. Alexander Krug, Sprecher des Landratsamts, sieht keine Probleme: "Jeder Flüchtling, der umziehen muss, erhält einen Merkzettel mit der Aufforderung, den Umzug zu melden. Ich glaube nicht, dass eine Ummeldung eine Überforderung für die Flüchtlinge darstellt." Dem Landratsamt genügte die Mitteilung des BAMF: "Wenn eine Bundesbehörde uns eine solche Bestätigung schickt, zweifeln wir das natürlich nicht an", sagt Krug.

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