Karlsfeld:Bewährung ausgeschlossen

Ein 50-Jähriger vergeht sich innerhalb von zwei Jahren an einer Rentnerin und einem behindertem Mädchen - er ist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Anna Schultes

Zu zweieinhalb Jahren Haft ist ein bereits wegen eines sexuellen Delikts vorbestrafter 50-jähriger Mann verurteilt worden. Auf einem Feldweg entlang des Wildgeheges an der Bayernwerkstraße zum Eichinger See in Karlsfeld hat der Angeklagte aus München sein Opfer, eine 65-jährige Rentnerin aus der Gemeinde, im vergangenen Herbst körperlich bedrängt. Wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung musste sich der 50-Jährige aus München deshalb am Donnerstag vor dem Landgericht München II verantworten. Der Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft in Stadelheim sitzt, räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ohne Umschweife ein.

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(Foto: dpa)

Knapp vier Monate vor dem Übergriff auf die Rentnerin hatte ihn das Amtsgericht Dachau wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damals hatte er einem 16-jährigen, geistig und körperlich behinderten Mädchen im Aufzug seines Wohnhauses unter das Oberteil gefasst. Zuvor war er bereits mehrfach zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In den meisten Fällen stand er unter Alkoholeinfluss. Auch bei seiner letzten Tat gibt er an, vier Flaschen Bier getrunken zu haben. Eine leichte alkoholische Enthemmung sei möglich, erklärte der Sachverständige, eine Alkoholabhängigkeit habe er allerdings nicht feststellen können. Er beschrieb den Angeklagten als zurückhaltend, aber höflich und charmant.

Der aus Portugal stammende Mann war der Rentnerin an einem frühen Nachmittag im vergangenen September auf dem Feldweg in Karlsfeld begegnet, wo sie mit dem Fahrrad unterwegs war. Beide kannten sich nur flüchtig. Nachdem die 65-Jährige den Mann begrüßt hatte, umarmte er sie und fing an, sie auf Mund, Wangen und Hals zu küssen. Gleichzeitig riss er ihre Bluse auf. Obwohl die Karlsfelderin versuchte, ihren Peiniger von sich zu drücken, gelang es ihm, seine Hand in ihre Unterhose zu schieben.

Während der 50-Jährige versuchte, sein Opfer in ein anliegendes Maisfeld zu tragen, sagte er zu ihr: "Du bist schöne Frau, Liebe machen, ist doch nichts dabei." Da die Rentnerin sich weiterhin wehrte, ließ der Mann schließlich von ihr ab und flüchtete. Nach einem Rechtsgespräch erklärte der Verteidiger des 50-Jährigen, sein Mandant, der nur schlecht Deutsch spricht und deshalb mit Übersetzerin kam, lege ein vollumfängliches Geständnis ab. Damit ersparte er dem Opfer, das bis heute unter dem Vorfall leidet, eine detaillierte Aussage zum Tatablauf.

Schlimmer als die kleinen körperlichen Verletzungen ist für die 65-Jährige aber die psychische Belastung. "Ich habe immer Angst, wenn ich mit dem Hund spazieren gehe", sagte sie vor Gericht, wo sie als Nebenklägerin auftrat. "Wenn ich dort vorbeigehe, habe ich Panik." Seit dem Vorfall ist die Karlsfelderin in psychologischer Behandlung. Zudem leide sie, wie sie darlegte, an Schlafstörungen. "Nachts schreit sie um Hilfe", schilderte ihr Ehemann, der ebenfalls als Zeuge aussagte, den Zustand seiner Frau. "Sie ist sehr verstört." Vor dem Landgericht zeigte sich der 50-jährige vor dem Urteilsspruch einsichtig. Nach seinem Geständnis entschuldigte er sich bei dem Opfer. Über die Übersetzerin ließ er erklären: "Es tut mir sehr Leid, was ich getan habe."

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