Junge Frau aus Altomünster:Kunden um halbe Million Euro geprellt

Das Landgericht verurteilt eine Versicherungsangestellte wegen Betrugs zu fünf Jahren Haft. Die Frau will Rechtsmittel einlegen. Aber nicht, weil sie mit dem Urteil nicht einverstanden wäre.

Von Andreas Salch, Altomünster/München

Eine ehemalige Versicherungsvertreterin aus Altomünster ist wegen Betrugs in 36 Fällen sowie Urkundenfälschung in 13 Fällen vor dem Landgericht München II zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In seinem Urteil ging das Gericht von einem Schaden in Höhe von rund 433 000 Euro aus. Ein Teil der Vorwürfe aus der 21-seitigen Anklage wurde im Verlauf des Prozesses auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht eingestellt. Denn eine Ahndung dieser Taten hätte sich nicht weiter auf die am Ende verhängte Strafe ausgewirkt.

Ein psychiatrischer Sachverständiger, den das Gericht als Gutachter hinzugezogen hatte, erklärte, die Persönlichkeit der Angeklagten trage dissoziale und narzisstische Züge. Während des Prozesses, der Anfang Februar begonnen hatte, machte die 28-Jährige nur zögerlich Angaben zu den Vorwürfen. Meist ließ sie ihren Verteidiger reden. Sobald sie jedoch selbst Fragen des Vorsitzenden Richters Oliver Ottmann beantwortete, wirkte die gelernte Bankkauffrau gereizt.

Die 28-Jährige arbeitete von August 2011 bis Januar 2013 bei einer Assekuranz als selbständige Vertriebspartnerin im Bereich Altomünster. Im Rahmen ihrer Tätigkeit fälschte sie unter anderem Unterlagen, um so bei ihren Kunden den Eindruck zu erwecken, als habe sie deren Gelder angelegt. Zudem veranlasste sie mit von ihr manipulierten Versicherungsdokumenten, dass Konten ihrer Kunden aufgelöst wurden. Die Gelder überwies sie sich anschließend selbst, um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Unter anderem brachte die 28-Jährige in einem der zahlreichen Betrugsfälle einen Kunden dazu, für einen angeblichen Bausparvertrag 15 000 Euro einzuzahlen. Der Betrag aber wurde tatsächlich in voller Höhe dem Konto der Tochter der Angeklagten bei einer Bank in Dachau gutgeschrieben.

Trotz der erheblichen Geldbeträge, die sich die 28-Jährige ergaunerte, war es mit ihrer Zahlungsmoral nicht weit her. In der Zeit zwischen Oktober 2010 bis zu ihrer Festnahme Ende Januar 2014, schloss sie eine Reihe von Kaufverträgen ab. Doch die Rechnungen beglich sie nicht. Entweder weil sie es von Anfang an nicht vor hatte, oder weil ihr schlichtweg das Geld ausgegangen war. So zum Beispiel im Fall eines großen Einrichtungshauses. Dort kaufte die Angeklagte im April 2013 mit einer Bezahlkarte Waren im Wert von insgesamt 2611,33 Euro. Die vereinbarten monatlichen Raten allerdings konnten später nicht von ihrem Konto abgebucht werden.

Außer Waren- und Versandhändler gingen der Bankkauffrau aber auch Banken auf den Leim. Im Oktober 2013 etwa hatte die 28-Jährige bei einem Kreditinstitut ein Darlehen in Höhe von 265 000 Euro beantragt, um damit ihre Doppelhaushälfte zu finanzieren. Dazu legte sie mehrere gefälschte Dokumente vor. Unter anderem verwendete sie den Namen und das Geburtsdatum ihrer Mutter. Die Bank überwies daraufhin zunächst einen Teilbetrag in Höhe von 102 693,9 Euro auf das Konto der 28-Jährigen.

In der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hat sich die gelernte Bankkauffrau inzwischen zur Tierheilpraktikerin ausbilden lassen. Außerdem büffelt sie fürs Abitur. Die Prüfungen will sie Anfang nächsten Jahres ablegen.

Am Ende der Urteilsbegründung durch Richter Oliver Ottmann, sagte die Angeklagte, sie wolle Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Aber nur deshalb, weil dies zur Folge hat, dass sie bis auf weiteres in der JVA Stadelheim bleiben kann. Dort nämlich will die 28-Jährige mit einer Mitinhaftierten den Ostergottesdienst in der Anstalt besuchen.

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