Hilgertshausen-Tandern:Hilfe für Behinderte bei Behördengängen

Experten des VdK klären Behinderte über ihre Rechte auf und unterstützen sie in der Auseinandersetzung mit Behörden. Auf einer Veranstaltung in Hilgertshausen-Tandern erklärten sie, dass die Fehlerquote der Bescheide relativ hoch sei, da das Versorgungsamt nach Aktenlage entscheide und den Betroffenen nur im Ausnahmefall begutachte. Aber es sei, so VdK-Kreisgeschäftsführerin Stefanie Otterbein, das gute Recht eines Menschen mit Behinderung, Hilfen und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ob und welchen Grad der Behinderung man erreicht, hängt besonders von der individuellen Art und Schwere der Erkrankung ab und wird nach Aktenlage entschieden. Deswegen ist das ärztliche Attest von besonderer Bedeutung. Auch ein Neufeststellungsantrag kann nicht immer sinnvoll sein. So kann unter Umständen eine Rückstufung drohen, wenn sich die gesetzlichen Grundlagen zwischenzeitlich geändert haben. Stefanie Otterbein empfiehlt in jedem Fall den Besuch einer Beratungsstelle. Der VdK im Landkreis berät und vertritt seine Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts ( Rente, Schwerbehinderung, Sozialhilfe, Pflege, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung). Mehr als 300 Anträge auf Anerkennung einer Behinderung werden jährlich gestellt. Insgesamt werden mehr als 100 Widersprüche oder Klagen geführt. Der VdK in Dachau betreut jährlich 700 laufende Verfahren.

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