Hebertshausen:Anwohner der Purtlhofer Straße müssen zahlen

Hebertshausen: "Wir dürfen die Jugendarbeit nicht hinten lassen", sagte Bürgermeister Richard Reischl.

"Wir dürfen die Jugendarbeit nicht hinten lassen", sagte Bürgermeister Richard Reischl.

(Foto: Toni Heigl)

Die Klagen wegen der Kosten für den Straßenausbau haben nur teilweise Erfolg. Für einen Anlieger wird es sogar teurer.

Von Benjamin Emonts, Hebertshausen/München

Die Irritation war groß, als im Frühjahr vergangenen Jahres kolportiert wurde, dass die Purtlhofer Straße in Hebertshausen angeblich nicht existiert, obwohl täglich Autos auf ihr fahren. Allerdings handelte es sich um eine rein formaljuristische Frage, weil die Gemeinde Hebertshausen Beitragsbescheide, welche eine "erstmalige Herstellung" der Straße im Jahr 1967 dokumentierten sollten, nicht vorlegen konnte. Diese Dokumente wären wichtig gewesen, weil zwei Anlieger die von der Gemeinde veranschlagten Gebühren für den Ausbau der Straße aus dem Jahr 2012 nicht begleichen wollten. Inzwischen ist das Verwaltungsgericht München zu dem Schluss gekommen: Die Purtlhofer Straße existiert - auch auf dem Papier. Fest steht seit dem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts auch: Die Kläger müssen für den Ausbau der Straße zahlen.

Für die Bemessung der Straßenausbaubeiträge für die Sanierung im Jahr 2012 war die Klärung dieser Frage von zentraler Bedeutung. Hätte die Purtlhofer Straße nicht als bereits hergestellt gegolten, so wären die Anlieger rechtlich verpflichtet gewesen, für die Ersterschließung 90 Prozent der Gesamtkosten der Sanierung zu begleichen.

Sondersitzung des Gemeinderats

Der Hebertshausener Bürgermeister Richard Reischl (CSU) berief deshalb extra eine Sondersitzung des Gemeinderats ein, in der die Räte den Straßenbau von damals nachträglich bewilligten. "Um Schaden von den Anliegern abzuwenden", das betonte Reischl seinerzeit. Die Beitragsbescheide aus dem Jahr 1967, das weiß man inzwischen, konnten der Gemeinde nicht vorliegen. Die erstmalige Herstellung der Purtlhofer Straße nämlich veranlasste damals die Gemeinde Ampermoching komplett auf eigene Kosten, bevor sie 1969 in die Gemeinde Hebertshausen eingegliedert wurde. Also legte Bürgermeister Reischl dem Verwaltungsgericht zumindest Fotos und alte Rechnungen vor, um darzulegen, dass die Purtlhofer Straße bereits im Jahr 1967 erstmalig hergestellt worden war. Zu diesem Schluss kamen letztlich auch die fünf Verwaltungsrichter, als sie die Örtlichkeit im Juni 2015 in Augenschein nahmen. Wenigstens die Gefahr, dass die Bürger womöglich 90 Prozent der Sanierungskosten tragen müssen, war dadurch vom Tisch.

Die ursprüngliche Beitragsberechnung, wonach die Anlieger 30 Prozent der 394 000 Euro Gesamtkosten tragen mussten, musste die Gemeinde nach der Ortsbesichtigung allerdings korrigieren. Denn die Verwaltungsrichter teilten die Purtlhofer Straße in zwei Abschnitte ein. Der erste, an dem beidseitig Gehwege verlaufen, reicht demnach von der Indersdorfer Straße bis zur Mariensäule; der nur einseitig mit einem Gehweg versehene Teil bis zum Ortsende.

Des einen Freud ist des anderen Leid

Die Klage des Anliegers Franz Brandmair auf eine Aufhebung des Gebührenbescheids wies das Verwaltungsgericht nun zurück. Weil die Richter der Auffassung waren, dass sein Grundstück zu mehr als einem Drittel gewerblich genutzt wird, müsste Brandmair statt 11 685 nun sogar 22 200 Euro bezahlen. Wie mit dem Urteil des Verwaltungsgericht umgegangen werden soll, muss im Gemeinderat erst noch erörtert werden.

Der zweite Kläger hingegen konnte zumindest einen Teilerfolg erzielen. Zwar kommt auch er nicht um eine Zahlung herum, doch wird sein Bescheid voraussichtlich um 1500 Euro niedriger ausfallen - ironischerweise deshalb, weil Mitkläger Brandmair tiefer in die Tasche gegriffen wird. Bürgermeister Reischl gab sich angesichts des juristischen Erfolgs der Gemeinde zurückhaltend: "Ich kann mich nicht groß freuen." Und: "Ich möchte die Geschichte zu einem guten und friedlichen Ende führen."

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