Straßen:Hebertshausener sträuben sich gegen neue Ausbaubeiträge

Bürgermeister Reischl

Richard Reischl hat die Bürger zu einem Infoabend in die Schulaula geladen. Thema: Straßenausbaubeiträge.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Bürger finden die Abrechnungsmethode der neuen Straßenausbaubeitragssatzung ungerecht: "Wir sollten beim alten System bleiben."

Von Petra Schafflik, Hebertshausen

Die Bürger lassen sich nicht an der Nase herumführen: "Die Staatsregierung hat es verbockt", schimpft ein Hebertshausener. Rathauschef Richard Reischl (CSU) hat die Einwohner zu einem Infoabend in die Schulaula geladen, Thema sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Schon der Begriff ein Wortungetüm, um dessen anschauliche Erklärung sich der Bürgermeister gemeinsam mit Expertin Edeltraud Weimann eine Stunde lang bemüht. Mit Erfolg. Rasch erkennen die mehr als 100 Zuhörer: Eine einfache Straßenausbau-Pauschale für alle Einwohner, die sich viele von der Gesetzesnovelle erwartet hatten, ist auch künftig nicht machbar.

Und gerechter, einfacher oder bürgerfreundlicher wird es auch nicht. Im Gegenteil. "Wir sollten beim alten System bleiben", fasste ein Bürger am Ende die Stimmung zusammen. Um diejenigen zu entlasten, die einen hohen Betrag für Straßenarbeiten vor ihrer Haustür zahlen müssen, sollte unbürokratische Ratenzahlung möglich sein, so der Wunsch der Bürger.

Das neue Kommunale Abgabengesetz beschäftigt im Landkreis die Kommunalpolitiker, in Hebertshausen wollte man auch die Bürger einbeziehen. Doch gleich zu Beginn des Infoabends musste der Rathauschef den Zuhörern einige Illusionen rauben: Auch wenn im Landkreis noch wenige Gemeinden keine derartigen Bürger-Beiträge fordern, in Hebertshausen steht die Abschaffung dieser Regelung nicht zur Debatte. "Eine Aufhebung ist rechtlich unmöglich." Auch könnte sich die Gemeinde Straßenbau ohne Bürger-Beiträge gar nicht leisten. Weitere Klarstellung: Nach wie vor werden Kosten konkreter Straßenbau-Projekte bei den Bürgern eingetrieben, nicht eine Pauschale erhoben. "Eine Alternative gibt es nur für die Methode, nach der die Kostenanteile berechnet werden."

Die meisten Anwohner zahlten zwischen 2000 und 10 000 Euro

Je nach Art und Größe des Grundstücks müssen Eigentümer unterschiedlich hohe Summen zahlen, auch künftig. In der Gemeinde Hebertshausen lagen die Bescheide bei der jüngsten Sanierung von Dorf- und Bahnhofsstraße zwischen 220 und 41 000 Euro, die meisten Anwohner zahlten zwischen 2000 und 10 000 Euro. Weil die Zahlpflicht für solch hohe Beträge Unmut und Ärger schafft, hatte man sich viel erwartet von der gesetzlichen Neuregelung, die statt Einmalzahlungen nun sogenannte wiederkehrende Beiträge erlaubt. Doch wo Bürger auf eine Art "Straßenbau-Pauschale" eingestellt waren, geht es in der Realität nur um ein anderes bürokratisches Verfahren.

Edeltraud Weimann hat fiktive Vergleichsrechnungen aufgestellt, um das komplexe Thema anschaulich zu gestalten. Da müsste ein Grundeigentümer nach der bisherigen Berechnung einmalig 5800 Euro zahlen für "seine" Straße, oder nur 275 Euro, wenn die Baumaßnahme mit wiederkehrenden Beiträgen auf mehr Bürger im Umkreis verteilt wird. Billiger weg kommt der Anwohner langfristig dennoch nicht. Weil er nämlich in den Jahren darauf weiter zahlt, für andere Straßen in seinem Viertel. "In 18 Jahren summieren sich die Beiträge auf 5900 Euro. Insgesamt wird es teurer."

Die Bürger hören von Weimann auch, dass im neuen System die bisher befreiten Anlieger von Kreis- und Staatsstraßen zahlen müssen, der Bürgeranteil nicht zwischen 30 bis 70 Prozent variiert, sondern immer 75 Prozent beträgt. Vor allem: Dass in Hebertshausen ein Zwei-Klassen-Recht eingeführt werden müsste, weil für kleine Dörfer die wiederkehrenden Beiträge rechtlich nicht zulässig sind. "Gefährliche Ungleichbehandlung", warnt ein Zuhörer. "Wie sieht es aus mit der Mitbestimmung bei der Planung?", will eine Bürgerin wissen. "Die Art des Ausbaus bestimmt die Kosten." Doch mitreden können die Anlieger nicht, so der Rathauschef, fast alles sei gesetzlich geregelt. "Wir machen keine Luxussanierung."

Das Thema ist komplex

Beide Abrechnungssysteme sind ungerecht, weil nur Eigentümer, nie alle Bürger zahlen, schimpft ein Teilnehmer der Infoveranstaltung. "Auch Mieter nutzen die Straßen." Könnte die Gemeinde die Straßenbaukosten nicht in die Grundsteuer einrechnen?, so lautet ein Vorschlag aus dem Plenum. Theoretisch ja, aber rechtlich nicht zulässig, erklärt Weimann. Dann sollen doch die Hebertshausener per Bürgerentscheid klären, welche Abrechnungsmethode in Zukunft gelten wird. "Sonst entscheidet der Gemeinderat über unsere Köpfe." So ein komplexes Thema eigne sich weniger für ein Bürgervotum, entgegnet der Rathauschef. "Sie wissen jetzt Bescheid, alle anderen haben vielleicht nur ein halbseidenes Wissen."

Und schließlich seien ja die Kommunalpolitiker zahlreich zum Bürgerabend gekommen, "um die Meinung der Hebertshausener aufzunehmen", erklärt Gemeinderat Klaus Wallner (FW). Auch Altbürgermeister Johann Zigldrum warnt. "Viele, die selbst nicht betroffen sind, könnten entscheiden, was aber nur die Grundeigentümer betrifft." Also wird der Gemeinderat demnächst entscheiden, wie künftig die Kosten des Straßenausbaus auf die Grundeigentümer verteilt werden. Eile ist nicht geboten, Fristen gibt es nicht. Dennoch möchte Bürgermeister Reischl das Thema nicht aufschieben, um Rechtssicherheit zu schaffen.

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