Grüne scheitern mit Antrag:Keine Auskunft im Landratsamt

Bürger sollen Einblick bekommen, warum welche Gremien wie entschieden haben, finden die Grünen. Und fordern eine Informationsfreiheitssatzung auf Kreisebene. Doch die CSU findet das nicht notwendig.

Viktoria Großmann

Die Öffentlichkeit erfahre zu wenig über die Beweggründe von Entscheidungen in Kreistag und Ausschuss. So sieht das die Fraktion der Grünen im Landkreis und stellte daher im Mai den Antrag, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. Bürgern solle umfassend Auskunft gegeben werden, beispielsweise über den "Wortlaut eines Gutachtens", "welche Kosten dem Steuerzahler entstehen" und "wie sich der Landkreis engagiert". Anlass für den Antrag war der Streit um das Medizinische Versorgungszentrum Odelzhausen im Mai, nachdem Mitglieder des Gemeinderats kritisiert hatten, dass darüber nicht von Anfang an öffentlich diskutiert wurde.

Dem Kreisausschuss erschien diese Begründung der Grünen "nicht nachvollziehbar", die Informationsfreiheitssatzung wurde mit einer Mehrheit von einer Stimme abgelehnt. Aus verwalterischer Sicht sei diese "unendlich schwierig" umzusetzen, hieß es im Kreisausschuss. Vieles unterliege der Geheimhaltung; es bedürfe daher zukünftig einer "doppelten Aktenführung" wolle man Öffentliches von Nicht-Öffentlichem trennen. CSU-Fraktionsmitglied Wolfgang Offenbeck hielt die Satzung für nicht notwendig und nicht begründbar. Es sei bereits jetzt möglich, Auskünfte zu erhalten. "Auch Dinge aus nichtöffentlichen Sitzungen lesen wir spätestens drei Tage später in der Zeitung", sagte er. Die Grünen beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das seit 2006 gilt. Auch elf Bundesländer haben ein eigenes solches Gesetz verabschiedet - Bayern jedoch nicht. In der Stadt Dachau wird eine Informationsfreiheitssatzung gerade erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hatte in der vergangenen Woche die Stadtverwaltung beauftragt die Satzung auszuarbeiten. Die Information der Bürger soll sich auf Einsichtnahme beschränken; Akten oder Teile davon sollen nicht herausgegeben werden. Den Antrag hatte die SPD-Fraktion im Stadtrat im Mai gestellt. Auch in der Stadt waren vor allem die Verwaltungskosten diskutiert worden. Man einigte sich auf eine entsprechende Gebührenordnung für die Antragsteller.

Die Verwaltung des Landratsamtes fand es aufwendig, die Personalkosten genau zu beziffern. Jedoch würden allein 17 000 Euro für einen zusätzlichen Arbeitsplatz des gehobenen Dienstes anfallen.

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