Grabgebühren:Urnenbestattung in Hebertshausen

Gemeinderat legt die Gebühren fest und erweitert die Friedhofssatzung

Bei der Sanierung der Aussegnungshalle am alten Friedhof in Hebertshausen wurde dort auch eine Urnenwand installiert. Und in Prittlbach, wo der Friedhof erweitert werden soll, ist ebenfalls eine Wand für Urnenbestattungen geplant. Da bisher in der Gemeinde diese Form der Bestattung nicht möglich war, muss daher nun die Friedhofssatzung wie auch die Friedhofs-Gebührensatzung entsprechend angepasst und erweitert werden. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Wer einen Angehörigen in einer Urnenwand bestatten lassen möchte, muss für eine Nische in einer Urnenwand für die gesetzliche Ruhefrist von 15 Jahren bei Doppelbelegung insgesamt 500 Euro bezahlen.

Werden vier Urnen in einer Nische beigesetzt, beträgt die Grabgebühr 1000 Euro. Die Urnenplatte, mit der die Nische abgedeckt ist, kostet 95 Euro, die Bestattungsgebühr beträgt 250 Euro. Die Tarife für alle anderen Grabstellen und Bestattungsformen ändern sich mit der aktualisierten Satzung nicht. Eine Neukalkulation aller Gebühren ist für 2019 geplant, wenn die Bauarbeiten für die neue Aussegnungshalle in Hebertshausen und die Friedhofssanierung in Prittlbach komplett abgeschlossen sind.

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