Gerichtsurteil:Freundin eingesperrt

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Gericht verurteilt 31-Jährigen zu 3000 Euro Geldstrafe. Schläge gegen die junge Frau sind ihm nicht nachzuweisen

Von Daniela Gorgs, Dachau

Die juristische Aufarbeitung eines Beziehungsstreits ist eine schwierige Sache. Im Nachhinein muss das Gericht erörtern, was wann geschehen ist und wer die Schuld dafür trägt. Meist ist bei dem Streit niemand dabei. Besonders schwierig ist es für einen Richter, wenn sich die Aussagen der Beteiligten widersprechen und die Berichte zu Tat und Folgegeschehen diametral voneinander abweichen.

Auf der Anklagebank saß ein 31-jähriger Mann. Er soll sich kurz vor Weihnachten 2015 mit seiner damals 20-jährigen Freundin gestritten haben. Laut Anklageschrift zertrümmerte er ihr Mobiltelefon, schlug sie mehrfach ins Gesicht, verletzte sie an den Unterarmen und am Hals. Er sperrte sie in seiner Wohnung ein und drohte Schläge an, sollte sie laut um Hilfe rufen. Bei einem gemeinsam Besuch der Großeltern seiner Freundin zwei Tage nach dem Streit wollte er deren Haus auch nach mehrfacher Aufforderung nicht verlassen. Er tat dies erst, als die Polizei kam. Die Staatsanwaltschaft erteilte dem 31-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch einen Strafbefehl über 180 Tagessätze. Dagegen erhob der Mann Einspruch.

In der Gerichtsverhandlung nahm der Angeklagte Stellung zu den Vorwürfen. Seiner Ansicht nach trug sich der Vorfall "komplett anders" zu. Er habe sich gefreut, dass die Freundin die Weihnachtsfeiertage mit ihm verbringen wollte. Und dann saß sie zwei Tage vor Heiligabend mit ihrem Handy auf seinem Bett und textete mit einem anderen Mann. Mit einem Blick erhaschte der 31-Jährige die Herzen, die der fremde Mann seiner Freundin schickte. Er packte das Telefon und schmiss es an die Wand.

Wie er dem Gericht sagte, habe seine Freundin versprochen, die Affäre zu beenden. Der Angeklagte wollte die Beziehung klären und sperrte die Wohnungstür zu. Die Freundin brachte dies in Rage. Sie ging auf ihn los, biss und kratzte ihn. So die Version des 31-Jährigen. "Sie war bestialisch. Ich musste mich verteidigen." Damit versuchte er die Verletzungen der Freundin zu erklären. Er warf die 20-Jährige aufs Bett, von dort fiel sie auf den Boden. Dabei soll sie sich die Hämatome zugezogen haben. Er beteuerte, sie nicht geschlagen zu haben. Die Gewalt sei von ihr ausgegangen.

Die Freundin allerdings erlebte den Vorfall anders. Sichtlich emotional angespannt versuchte sie im Zeugenstand zu berichten, was in der Nacht passiert war. Immer wieder geriet sie ins Stocken und weinte. Sie begann mit einem Schuldeingeständnis: "Ich war nicht treu, ich habe ihn betrogen." Längst schon habe sie sich von ihrem Freund trennen wollen, doch sich wegen seines aggressiven Verhaltens gescheut. Der Streit über die Texte des Geliebten und das zerbrochene Handy sei eskaliert. Ihr Freund habe sie auf das Bett geschubst und geschlagen, als sie aufstehen wollte. Mehrfach habe sie ihm erklärt, dass sie gehen wolle. Doch er habe nur gesagt: "Bleib hier. Dich kriegt kein anderer Mann." Mit einem Trick habe sie versucht, aus der Wohnung zu kommen. Vom Festnetz aus rief sie ihre Oma an, die in der Nähe wohnt. Doch der 31-Jährige verhinderte den Kurzbesuch, der ihr zur Flucht verholfen hätte. Er rief die Oma und an und erklärte, dass es der Enkelin nicht gut gehe und man an Heiligabend sowieso vorbeikomme.

Die 21-Jährige harrte noch einen weiteren Tag bei ihrem Freund aus - was der Richter nicht nachvollziehen konnte. Sie sei mit ihm einkaufen gewesen, sie hätte jemanden um Hilfe bitten können. Doch tat sie dies erst am Weihnachtstag, als sie mit ihrem Freund bei ihren Großeltern ankam. Während dieser mit dem Opa einen Weihnachtstrunk zu sich nahm, erzählte die 21-Jährige der Oma unter Tränen, was passiert war. Erbost über die Aggressivität des jungen Mannes erteilte sie diesem Hausverbot. Doch er weigerte sich zu gehen und bedrängte die Freundin, die sich im Badezimmer eingesperrt hatte. Selbst der Vater der 21-Jährigen, der mit dem Auto herbeigeeilt war, konnte ihn nicht dazu bewegen, das Haus zu verlassen. Dies tat erst die Polizei.

Der Vorsitzende Richter Christian Calame verurteilte den vierfach vorbestraften Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro wegen Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Von den weiteren Vorwürfen wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

© SZ vom 23.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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