Gemeinderat Schwabhausen:Bürger sollen für Straßen zahlen

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Der ein oder andere Einwohner von Schwabhausen muss damit rechnen, dass er für die Erschließung der Straße, an der er vielleicht schon vor Jahren gebaut hat, nachträglich zur Kasse gebeten wird. Das könnte dann der Fall sein, wenn eine Erschließungsmaßnahme nicht fertig gestellt und auch nicht abgerechnet wurde. Die Gemeinde diskutiert nun die Folgen der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, welche der Landtag beschlossen hat. Demnach würden die Ansprüche der Kommunen für die bereits geleisteten Arbeiten im Jahr 2021 verjähren. Bis dahin müssen bereits begonnene Maßnahmen fertiggestellt und die entsprechenden Beiträge von den Anliegern erhoben worden sein. Das könnte für manchen teuer werden: Anlieger müssen 90 Prozent der Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Die Verwaltung hat nun in mühsamer Sucharbeit geklärt, welche Erschließungsmaßnahmen aus früheren Jahren noch nicht vollständig umgesetzt worden sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass in vier Fällen die technische Herstellung der Straße zwar begonnen aber nicht vollständig abgeschlossen und somit auch noch nicht abgerechnet wurde. Keine Verjährung droht bei Straßen, bei denen die technische Herstellung noch gar nicht begonnen wurde oder die Erschließung in Eigenregie des Anliegers ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde vorgenommen worden ist. Bereits verjährt sind Ansprüche der Gemeinde für Erschließungsmaßnahmen, die vor 1961 erfolgt sind.

In der Diskussion der Ausschussmitglieder wurde von verschiedener Seite auf problematische Aspekte der Sache verwiesen. So befürchtet Sven von Kummer (Bürgerblock Arnbach), dass es Widerstand von Seiten der Betroffenen geben könnte, die mit dem jetzigen Zustand der Erschließung zufrieden sind oder die vielleicht ein Haus an einer der noch nicht abgerechneten Straßen gekauft haben und von Kosten, die jetzt noch auf sie zukommen könnten, nichts ahnen. Maximilian Patzelt (FWS) dagegen weiß, dass manche Betroffene auf die Fertigstellung ihrer Zufahrtsstraße warten; man könne, so Patzelt, "nicht einfach sagen, wir lassen das Ganze". Bei einem Verzicht auf jetzt noch mögliche Abschlussarbeiten und entsprechende Beitragszahlungen sei überdies mit Schwierigkeiten von Seiten der Kommunalaufsicht zu rechnen, gab Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) zu bedenken. In einem Fall handelt es sich um immerhin rund 84 000 Euro, auf welche die Gemeinde verzichten würde.

Die Entscheidung darüber, wie die Gemeinde vorgehen will, muss im Gemeinderatsplenum fallen. Die betroffenen Bürger sollten angehört werden, forderte zweiter Bürgermeister Wolfgang Hörl (Bürgerblock Arnbach). Das Thema soll bei der Gemeinderatssitzung am 5. Juni behandelt werden.

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