Gemeinderat:Rechnung an die Hinterbliebenen

Petershausen findet keine Firma mehr für Beerdigungsarbeiten

Von Petra Schafflik, Petershausen

Erst vor einem Jahr wurden die Friedhofsgebühren neu festgesetzt, jetzt braucht es schon wieder eine neue Satzung. Teurer werden Gräber oder Urnennischen für die Bürger aber nicht. Vielmehr geht es nun um die Gebühren für die Friedhofsarbeiten bei einer Beisetzung. Diese Kosten werden künftig direkt vom Bestatter mit den Hinterbliebenen abgerechnet - und das kann für sie günstiger, aber auch teurer als bisher werden. Die Gemeinde beschäftigt keine Friedhofsarbeiter, hat immer ein Unternehmen mit diesen Tätigkeiten betraut und dafür pauschale Kosten ausgehandelt. Diese festen Beträge, die in der alten Satzung festgehalten sind, wurden den Angehörigen dann als Gebühr berechnet. Jetzt aber blieb eine Ausschreibung für die Bestattungsarbeiten auf den Friedhöfen in Petershausen und Kollbach für 2018 bis 2022 erfolglos.

Kein Unternehmen wollte sich auf Jahre als Auftragnehmer binden. Künftig werden deshalb Arbeiten wie etwa das Ausheben eines Grabes von dem Bestatter ausgeführt, den die Hinterbliebenen mit der Beerdigung beauftragt haben. Dieses Unternehmen wird dann direkt mit den Angehörigen abrechnen. Einen festen Kostensatz gibt es nicht mehr. Allerdings kann nicht jedes Unternehmen beliebig auf den Gemeindefriedhöfen tätig werden. Vielmehr benötigen die Unternehmen zuvor eine Zulassung, die gegen eine Gebühr von 100 Euro erhältlich ist. Die neue Satzung billigte der Gemeinderat jetzt einstimmig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: