Gemeinderat Indersdorf:Furcht vor Vandalismus

Der Indersdorfer Gemeinderat diskutiert über eine Videoüberwachung des neuen Busparkplatzes, weil dort Jugendbanden herumlungern. Vorerst werden aber keine Kameras aufgestellt.

Robert Stocker

Markt Indersdorf - Die Aufnahmen erschütterten ganz Deutschland: Eine Videokamera im Münchner U-Bahnhof Arabellapark hielt fest, wie zwei junge Männer einen Rentner halbtot prügelten. Nicht zuletzt diesem Filmmaterial verdankten die Ermittler einen relativ schnellen Fahndungserfolg. Auch am Markt Indersdorfer Bahnhof gab es immer wieder Probleme mit bandenmäßig organisierten Jugendlichen, die dort herumlungerten und Fahrgäste anpöbelten. Der Gemeinderat hat das Thema Videoüberwachung jetzt diskutiert, sieht aber vorläufig von der Installation einer Kamera ab. "So lange nichts Großes passiert, werden wir nichts unternehmen", sagte Bürgermeister Josef Kreitmeir (Freie Wähler) auf Anfrage.

Gemeinderat Indersdorf: Am neuen Indersdorfer Busbahnhof gibt es vorerst keine Videoüberwachung.

Am neuen Indersdorfer Busbahnhof gibt es vorerst keine Videoüberwachung.

(Foto: Toni Heigl)

Ausgangspunkt der Diskussion ist der große, nagelneue Busparkplatz neben dem Bahnhof. Einige Gemeinderäte befürchten hier offenbar Vandalismus. Die Stadt München installierte am Orléansplatz in Haidhausen Videokameras, weil sich dort eine Drogenszene etablierte, die auch Rauschgiftkriminalität mit sich brachte. Jetzt wird der Nussbaumpark, eine Grünanlage hinter der St.-Matthäus-Kirche am Sendlinger Tor, mit Videokameras observiert, weil die Szene dorthin abgewandert ist. Die Installation solcher Anlagen bedarf allerdings einer Rechtsgrundlage: Laut Artikel 32 des Polizeiaufgabengesetzes dürfen Videokameras nur an einem Ort aufgestellt werden, an dem schon Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten von erheblichem Umfang begangen wurden. Dazu muss die Polizei Zahlen vorlegen.

Wegen der gefährdeten Sicherheitslage kamen Stadt und Polizei überein, am Orléansplatz und im Nussbaumpark Videokameras aufzustellen, die natürlich auch unbescholtene Bürger erfassen. "Datenschutz ist ein sehr sensibler Bereich, den wir bei der Auswertung der Aufnahmen beachten müssen", sagt ein Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats .

So hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23.Februar 2007 festgestellt, dass eine "Videoüberwachung öffentlicher Orte, die überwiegend Personen erfasst, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen, einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellt." Eine Videoüberwachung öffentlicher Orte und Einrichtungen könne sich deshalb nicht auf Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 1 des bayerischen Datenschutzgesetzes stützen.

Auch Bürgermeister Josef Kreitmeir ist klar, dass die Installation einer Videokamera auf dem Indersdorfer Busparkplatz rechtlich sensibel ist. "Das ist auch eine Sache des Datenschutzes, das muss man rechtlich abklären", sagt der Bürgermeister. Eine Videokamera könne die Gemeinde nur dann aufstellen, wenn es schon Vorfälle gegeben habe, "präventiv geht das nicht." Im Moment sei es am Indersdorfer Bahnhof relativ ruhig, weil die Rädelsführer der "Hinterland-Gang" aus dem Verkehr gezogen seien. Die Überwachung eines öffentlichen Bereichs sei grundsätzlich schwierig, anders als etwa in Supermärkten des Gewerbegebiets, in denen es Kameras gebe. Aber die Supermärkte seien in privater Hand und wollten sich vor Diebstahl schützen. Kreitmeir: "So lange am Busparkplatz nicht viel passiert, werden wir wohl keine Videokameras aufstellen."

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