Franziskuswerk informiert:Aufarbeitung eines Unrechts

Stiftung entschädigt Behinderte für erlittenes Leid

Die Geschäftsführung des Franziskuswerks hat rund 200 Menschen mit Behinderung und deren gesetzliche Vertreter über die Stiftung Anerkennung und Hilfe informiert. Die Stiftung wurde für Menschen gegründet, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik und von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht in Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt, mangelnder Versorgung, Verweigerung einer Schul- und Berufsausbildung, Kinderarbeit oder Arbeit ohne Entlohnung erfahren haben.

"Wir begrüßen die Einrichtung der Stiftung Anerkennung und Hilfe und sehen den gerade verschickten Brief mit den wichtigsten Informationen über die Stiftung und über die notwendigen Schritte zur Einleitung der Anmeldung als einen Beitrag zur Aufarbeitung und Unterstützung betroffener Personen. Sie erfahren durch die Stiftung erstmalig eine öffentliche Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung und eine individuelle Anerkennung und Hilfe in finanzieller Form", begründet Geschäftsführerin Michaela Streich den Infobrief. "Unsere Nachforschungen im eigenen Haus haben ergeben, dass noch etwa 280 Personen, die im Zeitraum 1949 bis 1975 als Kinder oder Jugendliche mit Behinderung in der damaligen Anstalt Schönbrunn gelebt haben, noch am Leben sind. Diesen Personenkreis sowie alle Menschen mit Behinderung möchten wir über die Stiftung informieren. Wir möchten sie ermutigen, sich an die Stiftung Anerkennung und Hilfe zu wenden. Dort wird geprüft, ob ihnen als Kind oder Jugendlicher Leid und Unrecht widerfahren ist und sie deshalb Leistungen der Stiftung in Anspruch nehmen können."

Die Stiftung wurde zum 1. Januar 2017 von Bund, Ländern und Kirchen unter der Trägerschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegründet und läuft bis Ende 2021. Personen, die während ihrer Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie individuelles Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden sowie Personen, die zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und dem vollendeten 18. oder 21. Lebensjahr in der Einrichtung gearbeitet haben, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, können sich bis Ende Dezember 2019 anmelden. Folgewirkungen können körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen oder Traumatisierungen sein, Verbitterungs- und Hassgefühle, aber auch eine mangelhafte Schulbildung oder eine frühzeitige Erwerbsunfähigkeit. Betroffene erhalten eine Geldpauschale von 9000 Euro und eine einmalige Rentenersatzleistung in Höhe von 5000 Euro oder 3000 Euro abhängig von der Dauer der Beschäftigung.

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales in München, Richelstraße 17, Telefon 089/18966-2500, die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Anmeldungen an die Stiftung. Nach einer Schätzung des Bundessozialministeriums könnten bundesweit etwa 97 000 Personen anspruchsberechtigt sein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: