Finanzen:Landkreis will Kosten für Flüchtlinge erstattet haben

Der Landrat rechnet damit, dass seine Behörde für das Jahr 2015 auf Versorgungsausgaben von zwei bis drei Millionen Euro sitzen bleibt.

Landrat Stefan Löwl (CSU) rechnet damit, dass seine Behörde für das Jahr 2015 zwei bis drei Millionen Euro für die Versorgung von Flüchtlingen aufgebracht hat, die ihr nicht vom Freistaat erstattet werden. Die geschätzte Summe setzt sich aus zusätzlichen Personalkosten im Bereich Asyl, freiwilligen Ausgaben wie Zuschüsse für die ehrenamtlichen Helferkreise und finanzieller Unterstützung der Asylsozialberatung bei der Caritas zusammen. Insgesamt sind im Jahr 2015 Städte und Landkreise in Bayern auf 212 Millionen Euro an Ausgaben für Flüchtlinge sitzen geblieben, die ihnen der Freistaat nicht zurückgezahlt hat. Dies geht aus einer Befragung von Städtetag und Landkreistag hervor, deren Ergebnisse nun veröffentlicht wurden.

Der Freistaat erstattet zwar Kosten für die Unterbringung und unmittelbare Versorgung von Asylsuchenden: etwa die Miete der Unterkünfte, das Catering in Massenunterkünften ohne Küche und die Gesundheitsversorgung. Indirekte Kosten haben die Kommunen aber selbst getragen. "Eine Vielzahl bleibt bei uns hängen", sagt Landrat Löwl. 40 neue Stellen hat er im Landratsamt geschaffen, um die Aufgaben im Bereich Asyl zu bewältigen. Die Kosten schätzt er auf mehr als eine Million, Zuschüsse für die Helferkreise auf 60 000 Euro, Ausgaben für die Asylsozialberatung der Caritas lägen "im dreistelligen Bereich." Hinzu kommen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Wie hoch sie liegen, weiß Löwl erst, wenn Ende Juni die Jahresrechnung vorliegt. Denn der Landkreis hat im vergangenen Jahr auch Amtshilfe geleistet und Jugendliche aus anderen Städten und Bundesländern aufgenommen, für die andere Kreise finanziell zuständig sind. Insgesamt rechnet der Landrat mit Mehrausgaben zwischen zwei und drei Millionen Euro, die nicht vom Freistaat erstattet werden.

Deshalb fordert Löwl, dass der Verwaltungszuschuss, eine pauschale Zahlung des Freistaats pro Einwohner an die Landratsämter, erhöht wird. Denn der Verwaltungsaufwand habe sich hier durch die 1800 Asylsuchenden und Flüchtlinge massiv erhöht. Außerdem will er, dass Kosten für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen komplett von Freistaat oder Bund übernommen werden, nicht von Bezirken oder Landkreisen. Dasselbe fordert er für eine Aufgabe, die erst anfällt, wenn die Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt sind: Melden sie sich arbeitslos, übernehmen die Kommunen zwei Drittel der sogenannten "Kosten der Unterkunft", einem Teil der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Bund zahlt bislang ein Drittel. Löwl findet, er solle die gesamte Summe übernehmen. Er erwartet, dass die Zahl der anerkannten Asylsuchenden 2016 und 2017 deutlich steigen wird. Für die Gemeinden bedeutet das auch, dass sie die Menschen unterbringen müssen, wenn diese aus der staatlichen Flüchtlingsunterkunft ausziehen müssen, aber keine Wohnung finden. Für Löwl ist deshalb klar: "Die kommunale Familie muss entlastet werden."

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