Flüchtlinge:Fallou M. wurde abgeschoben - und darf nun zurückkommen

Fallou M.

Fallou M. hat sich in Karlsfeld gut integriert.

(Foto: oh)
  • Fallou M. wurde als Flüchtling bereits in Italien registriert, weshalb ihn die deutschen Behörden nach Mailand abgeschoben haben.
  • Nun darf er zurückkehren, da er den Bescheid nie erhalten hat.
  • Unklar ist allerdings, ob er zurück in seine alte Asylunterkunft in Karlsfeld darf.

Von Moritz Köhler, Dachau

Fallou M. kann die Nachricht nicht glauben, zweimal fragt er Antonia Stessl: "Wirklich? Wirklich?" Dann hört die Ehrenamtliche vom Asylhelferkreis Karlsfeld am Telefon noch ein: "Danke, danke, danke. Juuhuuuu!" Der hartnäckige Einsatz des Asylhelferkreises Karlsfeld gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich gelohnt. Der 31-jährige Senegalese Fallou M. darf nach Deutschland zurückkehren. Vor drei Wochen war er ohne zuvor einen Bescheid erhalten zu haben, nach Italien abgeschoben worden.

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage der SZ nun mitteilte, wurde die Rückführung des Asylbewerbers angeordnet. Am 7. Juni war er völlig überraschend abgeschoben worden. Allerdings hat das Bamf bei der Zustellung des Abschiebebescheids gegen geltendes Recht verstoßen: Fallou M. hat den Bescheid nie erhalten. Die Abschiebung ist damit nicht rechtens. Nach mehreren Nachfragen der Süddeutschen Zeitung beim Bamf, teilte das Amt nun mit, dass der Senegalese in einer Woche wieder nach Deutschland einreisen darf.

Den Angaben des Bamf zufolge wurde der Abschiebebescheid am 12. Februar an einen zum Empfang bemächtigten Vertreter Fallou M.s überstellt. Das Landratsamt und der Helferkreis Karlsfeld erklärten jedoch übereinstimmend, dass in der Karlsfelder Flüchtlingsunterkunft nur die Asylbewerber selbst Dokumente des Bamf in Empfang nehmen dürfen. Ob der Fehler bei Bamf, Landratsamt oder bei der Deutschen Post als Zusteller liegt, wird derzeit von den Behörden geprüft.

Sicher ist aber, dass es einen Fehler mit erheblichen Konsequenzen für Fallou M. gab. Nach Paragraf 31 des Asylgesetzes ist das Bamf nämlich dazu verpflichtet, einen Abschiebebescheid an den Asylbewerber selbst oder an einen Bevollmächtigten auszustellen. Da in Karlsfeld aber niemand zur Annahme des Bescheids bevollmächtigt wurde, hätte nur Fallou M. selbst das Dokument entgegennehmen dürfen. Das ist nicht geschehen.

Der 31-jährige Senegalese war im vergangenen Jahr über das Mittelmeer nach Deutschland geflüchtet und war in der Karlsfelder Flüchtlingsunterkunft untergekommen. Er hatte bereits gut Deutsch gelernt und einen Job im Karlsfelder Bauhof gefunden, wo er vier Stunden täglich arbeitete. Fallou M. war beliebt in Karlsfeld, zielstrebig baute er sich sein neues Leben auf. Jedoch war er bereits in Italien registriert worden. Deshalb wurde er unter Berufung auf die Dublin-III-Verordnung nach Mailand abgeschoben. Diese Verordnung legt fest, dass Flüchtlinge ihre Asylanträge in dem Staat stellen müssen, in den sie zuerst eingereist sind.

"Wir freuen uns sehr, dass Fallou nun wieder nach Deutschland zurückgeholt wird und wir ihn bald persönlich begrüßen dürfen", sagt Fabian Baur, der Sprecher des Helferkreises Karlsfeld. Mit der Unterstützung des Landrats und seiner Mitarbeiter und dem Bamf sei geklärt worden, dass die Unterlagen nicht zugestellt wurden. "Die Rechtsstaatlichkeit wird gewahrt." Landrat Stefan Löwl (CSU) erklärte noch einmal, dass seine Behörde nur indirekt für die Abschiebung zuständig sei. Das Landratsamt führe die Abschiebung lediglich durch, wenn es vom Bamf den Auftrag bekommt.

Die Pressesprecherin des Bamf, Andrea Brinkmann betont, dass ihre Behörde solche Fälle sehr ernst nehme: "Wir kümmern uns mit der nötigen Sorgfalt darum, den Fehler zu beheben. Es ist natürlich nicht schön für die betroffene Person. Außerdem versuchen wir ständig, unsere Prozesse zu verbessern. Das geht nur, wenn wir auf solche Fehler aufmerksam gemacht werden." Fallou M. soll der Sprecherin zufolge am 7. Juli in München landen - genau einen Monat, nachdem er dort von Polizeibeamten in ein Flugzeug nach Italien gesetzt worden war.

Ob Fallou M. zurück nach Karlsfeld darf, ist noch nicht klar. Landratsamt und Helferkreis setzen sich dafür ein. Das Bamf könnte den Senegalesen aber in jede Flüchtlingsunterkunft in Deutschland schicken. Der Abschiebungsbescheid wird erneut ausgestellt und diesmal wohl rechtmäßig überbracht werden. Dann wird Fallou M. immerhin Zeit haben, dagegen Klage einzureichen. Fabian Baur sagt: "Wir alle hoffen sehr, dass Fallou hier vielleicht doch eine Heimat finden kann."

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