Energieversorgung:Spannungen mit dem Netzbetreiber

Die Bayernwerk AG will auf einer Trasse zwischen Dachau und Maisach neue Strommasten bauen. Wenn die betroffenen Landwirte nicht entschädigt werden, erwägen sie, gegen das Unternehmen zu klagen

Von Robert Stocker, Dachau

Eine Stromleitung zwischen Dachau und Maisach löst Spannungen zwischen dem Bauernverband und dem Bayernwerk aus. Der Netzbetreiber will die Leistung der Leitung erhöhen, um überschüssigen Strom im überregionalen Netz verteilen zu können. Dazu sind neue Strommasten nötig, die auf großflächigen Fundamenten stehen. Die betroffenen Landwirte, durch deren Felder die Trasse führt, befürchten wegen der Baumaßnahmen Ernteeinbußen. Sie fordern deshalb eine Entschädigung. Sollte die Bayernwerk AG diese nicht in vollem Umfang zahlen, erwägen einige Bauern dagegen zu klagen.

Hochspannung 2

Der Strom aus der Hochspannungsleitung zwischen Bergkirchen und Maisach soll im überregionalen Netz verteilt werden.

(Foto: Niels Jørgensen)

Das Bayernwerk will die bisherigen Gittermasten mit stabileren Stahlvollwandmasten ersetzen. Sie sollen die dickeren und leistungsstärkeren Leitungen tragen. Weil sich diese stärker erwärmen, müssen die Masten höher sein. Deshalb werden sie in großflächigen Fundamenten verankert, die bis zu einem Meter tief in der Erde liegen. "Wir wollen die Eingriffe rund um die Baustellen minimieren", sagt ein Sprecher des Bayernwerks. Auf den Flächen, wo sich die bestehenden Masten befinden, besitzt das Unternehmen eine Dienstbarkeit. Der Bau der neuen Masten ändere an diesem Nutzungsrecht nichts, weil die Flächen nicht größer würden. Das Unternehmen sei aber bereit, Entschädigungen für Ernteeinbußen zu zahlen. "Den Landwirten soll kein finanzieller Schaden entstehen", sagt der Sprecher des Bayernwerks. Die Eingriffe während des Baus seien zeitlich befristet; wann er beginne, hänge von der Dauer des Genehmigungsverfahrens ab. Für die Enschädigung von Ernteeinbußen gibt es einen bestimmten Satz, der mit der Flächenmenge multipliziert wird. "Da müssen wir noch Gespräche mit den Eigentümern führen", so der Sprecher des Bayernwerks.

"Noch sind wir guten Mutes"

Der Bauernverband hat aber den Verdacht, dass sich das Unternehmen möglichst günstig aus der Affäre ziehen will. "Wir wollen die neue Stromleitung nicht verhindern, da geht es um die Versorgung der Bürger", betont Anton Kreitmair, Kreisobmann und Bezirkspräsident des oberbayerischen Bauernverbandes. Es gehe um den Umgang mit den Landwirten. Es gebe eine klare Regelung, wie die Bauern bei solchen Projekten entschädigt werden. Aus Sicht des Bauernverbands beeinträchtigen die großen Fundamente die Durchlässigkeit des Bodens. Auch das Wetter bei den Bauarbeiten speile eine Rolle. Kreitmair: "Wenn das Feld trocken ist, ist die Beeinträchtigung gering, bei schlechtem Wetter kommt es zu einer Bodenverdichtung." Der Kreisvorsitzende des Bauernverbands hofft jedoch, dass sich beide Seiten gütlich einigen. "Noch sind wir guten Mutes", sagt Kreitmair.

stromtrasse dachau

SZ Grafik

Falls es dazu doch nicht kommt, wollen elf Landwirte aus dem Landkreis den Rechtsweg beschreiten. Auf einer Informationsveranstaltung des Bauernverbands in Mammendorf kündigten sie an, sich möglicherweise von der Anwaltskanzlei Landvokat vertreten zu lassen. Die Kanzlei ist auf die Interessen von Landwirten spezialisiert. Das Planfeststellungsverfahren ist bereits angelaufen. Die Bürger können sich daran beteiligen. Laut den Anwälten der Kanzlei Landvokat liegen die Pläne bis 26. April in den Rathäusern aus. Die Einspruchsfrist endet am 10. Mai. Die Kanzlei rät allen Landwirten, Einspruch gegen Bescheide einzulegen. Bei der Formulierung der Einwände hilft die Kanzlei. Denn ohne Einspruch gibt es laut Geschäftsführer Hartwig Schneider auch keine Klage. Für die Anwälte ist jedenfalls klar, dass die Landwirte nicht nur durch den Bau der Fundamente, sondern auch während der Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Denn die Zufahrten zu den Baustellen seien in dieser Zeit blockiert. Was die Nutzungsrechte für die Flächen betrifft, auf denen die neuen Masten errichtet werden, gelten bestehende Rechte aus den 1950er und 1960er Jahren nach Ansicht der Kanzlei nur bedingt. Alte Verträge seien bei neuen Planungen nicht mehr in vollem Umfang gültig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: