Ehrenamt:Jugendamt sucht Schöffen

2018 findet die Wahl der ehrenamtlichen Richter statt

Das Dachauer Jugendamt sucht Interessierte, die sich auf die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen setzen lasen. In diesem Jahr findet die Wahl für die Jugendschöffen statt, die ab 2019 eine fünfjährige Amtsperiode antreten. Das Jugendamt nimmt hierfür ab sofort Bewerbungen und Vorschläge entgegen. Es handelt sich bei der Tätigkeit eines Jugendschöffen um ein Ehrenamt, juristischen Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ist der angeklagte Jugendliche schuldig oder nicht? Kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen oder muss der Jugendliche ins Gefängnis? Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau und vor der Jugendkammer des Landgerichts München werden häufig Entscheidungen getroffen, die erheblich in das Leben junger Menschen eingreifen. Daran sind aber nicht nur ausgebildete Berufsrichter beteiligt, sondern auch ehrenamtliche Laienrichter, sogenannte Jugendschöffen.

Bei der Auswahl der Schöffen soll ein möglichst breiter Querschnitt der Bevölkerung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Berufsowie sozialer Stellung abgebildet werden. Einige Einschränkungen gibt es aber doch. Bewerber auf das Amt als Jugendschöffe müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, im Landkreis Dachau leben und deutsche Staatsbürger sein. Einige Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt zu tun haben, sind von der Wahl ausgeschlossen, darunter Juristen, Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer. Wer Jugendschöffe werden möchte, sollte darüber hinaus noch eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung nachweisen können.

Eine solche Erfahrung kann sich aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ergeben, der Arbeit in Vereinen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schulen. Auch private Erziehungs- und Betreuungstätigkeit kann für das Jugendschöffenamt befähigen. Der Grund : Um beurteilen zu können, welche Maßnahmen nötig sind, damit ein Jugendlicher nicht wieder straffällig wird, braucht es Wissen um die Lebenshintergründe und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen. Hinsichtlich der Befugnisse und Kompetenzen von Jugendschöffen und Berufsrichtern gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Unterschiede. Es handelt sich um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die über Jahre bereits dieses Amt ausführten, als wichtige und sehr interessante Erfahrung beschrieben.

Für die Tätigkeit bei Gericht müssen Arbeitgeber Jugendschöffen freistellen. Somit muss kein Schöffe für die Tätigkeit Urlaubstage aufwenden. Die Zahl der Schöffen ist so bemessen, dass jeder Jugendschöffe bei nicht mehr als zwölf Sitzungen pro Jahr beteiligt ist.

Weiter Informationen finden Interessierte unter www.landratsamt-dachau.de. Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, 9. März. Für weitere Auskünfte kann man sich unter der Telefonnummer 08131/ 74 1200 telefonisch an das Jugendamt wenden.

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