Ehrenamt:Gerichte suchen Schöffen

Ohne Laienrichter kann kein Schöffengericht ein Urteil fällen. Für die Jahre 2019 bis 2023 müssen die Stadt Dachau und die Gemeinden im Landkreis Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen aufstellen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde lebt, ein öffentliches Amt bekleiden darf und nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre ist. Vorschläge können bis zum 20. April bei der Gemeinde Karlsfeld, Gartenstraße 7, abgegeben werden. Das entsprechende Bewerbungsformular erhalten Interessierte im Ordnungsamt oder auf der Homepage der Gemeinde Karlsfeld, www.karlsfeld.de.

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