Dynamische Entwicklung:Urbanes Odelzhausen

Gemeinde kann Bebauung in der Ortsmitte jetzt flexibler regeln

Es gibt wohl kaum eine Gemeinde im Landkreis, die sich so dynamisch entwickelt wie die 5300-Einwohner-Kommune an der Autobahn A 8. Allein die Bevölkerung nahm seit Beginn des Jahrhunderts um mehr als zwanzig Prozent zu.

Damit die Ortsmitte mit der rasanten Entwicklung Schritt halten kann, deklarierte sie der Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft zum "Urbanen Gebiet". Das ist kein Ehrentitel, wie man meinen könnte, sondern eine Kategorie des Baurechts, so wie "Wohngebiet" oder "Gewerbegebiet". Die Odelzhausener Mitte war bis dato als "Mischgebiet" definiert. Hierbei stehen 40 Prozent an Wohngebäuden 60 Prozent für alle anderen Nutzungen gegenüber. "In Ausnahmefällen gestattet das Landratsamt auch mal ein Drittel zu zwei Dritteln", berichtete Rathauschef Markus Trinkl (parteifrei) bei der Sitzung. Als sich der Eigentümer des ehemaligen Rapp-Grundstücks vor einiger Zeit eine Nutzungsänderung für seine Neubauten genehmigen lassen wollte - weniger Gewerbefläche, mangels Nachfrage, dafür mehr Wohnungen - kam das Mischungsverhältnis ins Ungleichgewicht. Prompt legte das Landratsamt sein Veto ein.

Was Trinkl und seine Verwaltung ins Grübeln brachte. Zusammen mit den Experten vom Augsburger Planungsbüro Opla kamen sie auf eine Lösung: das vom Bundestag im März neu geschaffene "Urbane Gebiet". "Wir werden damit flexibler", erläuterte Trinkl. Damit seien auch Mischungsverhältnisse von zwanzig zu achtzig möglich. Starre Regelungen, nach denen straßenseitige Gebäude zwingend Geschäfte im Erdgeschoss haben müssten - mit entsprechenden Stellplätzen - seien großzügiger auslegbar.

Die neue Flexibilität hat auch einen Nachteil: Tagsüber darf es lauter werden. In Mischgebieten liegt die Lärmgrenze zwischen morgens um sechs Uhr und abends um 22 Uhr bei 60 Dezibel und nachts bei 45 Dezibel, bei urbanen Gebieten tagsüber jedoch bei 63 Dezibel. In der Lärmforschung gelten 65 Dezibel als Stressgrenze. "Kann man 63 Dezibel einklagen?", hakte Johanna Winkler (FW) nach. "Das sind nur Richtwerte, die nicht einklagbar sind", erläuterte Opla-Chef Werner Dehm.

Der Gemeinderat stimmte der Schaffung des "Urbanen Gebiets" einmütig zu. Das Areal erstreckt sich im Norden vom Rathaus und der evangelischen Kirche über die Schulstraße bis zur Schlossstraße und von dort über Am Anger und dem Postweg bis zur Hauptstraße. Ab der Kohlstattstraße ist auch die gegenüberliegende Straßenseite miteinbezogen. Mit Wolkenkratzern in Odelzhausens Zentrum sei aber auf absehbare Zeit nicht zu rechnen, versicherte Trinkl mit einem Schmunzeln.

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