Diskussion:Gewinner und Verlierer

Die Grundsteuerreform könnte viele Hauseigentümer und Mieter im Landkreis treffen

Von Robert Stocker, Dachau

Die Reform der Grundsteuer könnte für viele Haus- und Grundeigentümer im Landkreis höhere Belastungen bringen. Der Preis von Immobilien im Ballungsraum München ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Bei der Berechnung der Grundsteuer für diese Objekte wurde bisher ein Einheitswert zugrunde gelegt, der im Jahr 1964 festgesetzt wurde. Die Wertsteigerung schlug sich nicht bei der Bemessung der Steuer nieder. Eigentümer von Immobilien würden dadurch ungleich behandelt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Alle Grundstücke müssten entsprechend ihrem tatsächlichen Wert neu beurteilt werden. Viele Eigentümer im Landkreis müssen dann mit einer höheren Grundsteuer für ihre Immobilien rechnen. Das würde auch für Mieter Folgen haben.

Das Bundesverfassungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass es bei den Immobilienpreisen in Deutschland große Verzerrungen gebe. Die Grundstückspreise in Boomregionen oder Innenstädten sind regelrecht explodiert, Grundstücke in strukturschwachen Gebieten und auf dem flachen Land haben einen weit geringeren Wert. Für die Berechnung der Grundsteuer spielte dies bislang keine Rolle. Das sei ungerecht und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, urteilten die Bundesverfassungsrichter. Sie gaben dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2019 ein neues Gesetz vorzulegen und alle Grundstücke neu zu bewerten. Da dies aber ein immenser Aufwand ist, dürfen die Behörden bis spätestens Ende 2024 die alten Werte weiter verwenden.

Wer etwa in Dachau oder Karlsfeld ein neues Haus besitzt, wird der Neuregelung mit gemischten Gefühlen entgegen sehen. Karlsfelds Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU) macht keinen Hehl daraus, dass höhere Grundsteuern den Kommunen zugute kommen. Städte und Gemeinden werden 2018 mit der Abgabe voraussichtlich mehr als 14 Milliarden Euro einnehmen. Karlsfeld hat im Haushalt vier Millionen Euro an Grundsteuereinnahmen eingeplant. "Wenn wir durch die Reform drei Millionen Euro mehr bekommen würden, ist das zwar schön", sagt der Gemeindechef. "Aber es kommt nicht so gut, wenn die Grundsteuer plötzlich verdoppelt würde. So eine Belastung wäre für Eigentümer und Mieter kaum zumutbar. Wir müssen sehen, dass wir den bisherigen Ansatz für die Grundsteuer beibehalten."

Noch ist nicht klar, welches Modell für die Neuregelung zum Zuge kommt. Armin Riedl, Vorsitzender des Dachauer Haus- und Grundbesitzervereins, vermutet jedoch, dass so auf lange Sicht mehr Geld in der Staatskasse landen soll. Für die Vermieter wertvoller Immobilien sei eine Erhöhung der Grundsteuer kein großes Problem. "Dadurch wird keiner ruiniert. Selbst eine Steigerung von hundert Prozent würde kein riesiges Loch in ihren Geldbeutel reißen." Zumal die Steuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. "Dann werden die Mieten auf dem ohnehin angespannten Markt weiter steigen. Da kommt ein großer Rattenschwanz hinterher."

Die Reform müsse nicht für jeden Hausbesitzer höhere Steuern bedeuten, sagt der Mietervereinsvorsitzende Wolfgang Winter. Eigentümer von Häusern in schlechten Lagen könnten profitieren. Dennoch rechnet Winter damit, dass viele Eigentümer im Ballungsraum München mehr zahlen müssen und die Erhöhung an die Mieter weitergeben. Dagegen könnten Vermieter und Mieter nichts machen. In einem Rechtsstaat müsse man das hinnehmen.

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