Dachau/München:Tod einer Schöffin verhindert Prozess

Verhandlung wegen Geiselnahme muss erneut verschoben werden

Nach dem plötzlichen Tod einer Schöffin ist der Prozess gegen einen 31-jährigen Dachauer, der sich wegen Geiselnahme und Vergewaltigung vor dem Landgericht München II verantworten muss, ausgesetzt worden. Es ist bereits das zweite Mal. Das Verfahren wird nun zu einem späteren Zeitpunkt ein drittes Mal neu aufgerollt. Ein neuer Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest. Im Juli vergangenen Jahres war das Verfahren vor der 2. Strafkammer am Landgericht München II erstmals vom Gericht ausgesetzt worden. Grund waren Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft. Am 11. November 2016 kam es deshalb zum zweiten Prozess. In dessen Verlauf hatte sich das mutmaßliche Opfer in Widersprüche verstrickt und schließlich sogar eingeräumt, das Gericht in wesentlichen Punkten belogen zu haben. Auch eine Verwandte, die als Zeugin aussagte, hatte das mutmaßliche Opfer zu einer Falschaussage angestiftet. Die Verteidiger des Dachauers hatten angesichts dieser Wendung gefordert, den Haftbefehl gegen ihren mehrfach vorbestraften Mandanten außer Vollzug zu setzen. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.

Zu der mutmaßlichen Geiselnahme kam es am 2. September 2015. Den Ermittlungen zufolge war der Angeklagte auf der Münchner Straße in das geparkte Auto des mutmaßlichen Opfers gestiegen. Vor der Tat soll er mit der Frau ein Verhältnis gehabt haben. In dieser Zeit soll er die 21-Jährige auch vergewaltigt haben. Nachdem sich der 31-Jährige in den Wagen gesetzt hatte, soll er die junge Frau mit dem Tode bedroht und sie gezwungen haben, ihn nach Salzburg zu fahren.

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