Dachau:Streit um Datenschutz

Stadträte diskutieren erneut die Satzung zu Bürgeranträgen

Die Frage, ob das Geburtsdatum auf Unterschriftenlisten für Bürgeranträge angegeben werden muss oder nicht, entzweite die Stadträte in ihrer Sitzung am Dienstagabend so sehr, dass der Beschluss über die Satzung zu Bürgeranträgen zurückgestellt wurde. Eigentlich wollte die Verwaltung mit der Satzung Rechtssicherheit erreichen und ein klares Vorgehen festsetzen. In ihrem Vorschlag zur Formulierung achtete die Verwaltung aber nach Meinung einiger Stadträte allzu sehr auf die praktischen Belange und zu wenig auf den Datenschutz. Für Verwaltungen sind Bürgeranträge schwierig, da die Gültigkeit aller Unterschriften geprüft werden muss. Daher heißt es in der Satzung: "Die Personen, die den Bürgerantrag unterstützen, müssen in den Listen mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung aufgeführt sein." Das Geburtsdatum ist aber kein Muss, erklärte Peter Gampenrieder (ÜB) und wünschte, deutlich zu machen, dass das eine freiwillige Angabe ist, die der Verwaltung hilft, die Gültigkeit einer Unterschrift festzustellen. Ein einschränkender Nachsatz, den die Verwaltung eingefügt hatte, reichte ihm nicht aus. Verschiedene Vorschläge, die andere Stadträte machten, befand wiederum Hauptamtsleiter Josef Herrmann nicht für zweckmäßig. Im Hauptausschuss soll erneut beraten werden.

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