Dachau:Skeptischer Behindertenbeauftragter

Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Dachau, Wolfgang Rettinger, ist sehr skeptisch. Jetzt ist die jährliche Überprüfung zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung angelaufen. Aber die Zahl derjenigen, die sich von der Pflicht beim Bund freikauft, ist vermutlich wieder sehr hoch. Arbeitgeber haben ihre Beschäftigungsdaten an ihre Agentur für Arbeit übermitteln müssen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe liegt zwischen 125 Euro und 320 Euro.

Rettinger aber ist sicher, dass wieder nur wenige Unternehmen die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung erfüllen, die meisten zahlen folglich die Ausgleichsabgabe. "Natürlich ist die Maßnahme trotzdem sinnvoll", sagt Wolfgang Rettinger. Er lobt auch andere Integrationsprogramme, als Beispiel nennt er die Stiftung Pfennigparade in München, die Menschen mit Behinderung verschiedene Arbeitsmöglichkeiten bietet. In der Regel bekämen Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, auch finanzielle Unterstützung durch den Staat. "Das ist nicht unattraktiv", sagt Wolfgang Rettinger und wirbt für ein Umdenken bei den Arbeitgebern.

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