Dachau:Sicherheitsdienst in der Kritik

Nach einer Schlägerei auf dem Indersdorfer Volksfest zeigt das Amtsgericht Milde gegenüber einem 19-Jährigen - und kritisierte das Verhalten des Sicherheitsdienstes.

Walter Gierlich

Volksfeste machen nicht nur Schaustellern und Wirten eine Menge Arbeit, sondern regelmäßig auch der Justiz. Das Indersdorfer Volksfest ist da keine Ausnahme, wie sich am Amtsgericht zeigte. Dort stand ein 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht, dem die Anklage Hausfriedensbruch und vorsätzliche Körperverletzung vorwarf. Am Ende kam er mit der Ableistung von 48 Stunden sozialer Hilfsdienste und der Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an den Bierzeltordner, den er mit einem Faustschlag verletzt hatte, recht glimpflich davon. Nicht zuletzt, weil er sich geständig und reumütig zeigte, und sowohl die Staatsanwältin wie Richter Daniel Dorner das Verhalten des Sicherheitsdienstes als "nicht ganz angemessen" bezeichneten.

Ganz genau ließ sich vor Gericht nicht mehr klären, was an jenem 8.Mai vorigen Jahres, einem Samstagabend, genau im Indersdorfer Bierzelt vorgefallen ist. Sicher ist, dass der damals 18Jahre alte Angeklagte gegen 21Uhr durch einen Notausgang ins Freie schlüpfte. Offen blieb, ob zum Luftschnappen, wie er selbst sagte, "zum Wildpinkeln", wie das Opfer behauptete, oder gar, um Schnaps ins Zelt zu schmuggeln, wie dessen Kollegin mutmaßte. Auf jeden Fall erteilte der Ordner dem 18-Jährigen Hausverbot: "Für dich ist heute Feierabend."

Dieser räumte ein, dass er durchaus verstanden habe, dass er das Zelt nicht mehr hätte betreten dürfen. Er habe aber seine Jacke holen wollen. Im Zelt habe es einen Streit gegeben, an dem ein Freund beteiligt war. Er wollte sich einmischen, sei aber von dem Ordner, der ihm das Hausverbot erteilt habe, gepackt worden. Mehrere von dessen Kollegen seien dazu gekommen, es sei zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf er mit der Faust blindlings zugeschlagen habe. Er traf den Ordner im Gesicht, der eine Platzwunde an der Lippe und eine Nasenprellung erlitt. Das Ende vom Lied: Der junge Mann wurde mit Handschellen gefesselt und aus dem Zelt befördert. Nach seiner Aussage sei er zuvor mit Reizgas traktiert worden, was das Opfer und seine Kollegin als Zeugen allerdings vehement abstritten.

Sicher ist jedenfalls, dass sich Schläger und Opfer im Indersdorfer Krankenhaus wieder trafen. Auf dem Rückweg zum Bahnhof beziehungsweise zum Volksfest entschuldigte sich der 18-Jährige beim Opfer und dachte, dass damit alles erledigt sei. Doch am nächsten Tag sei der zur Polizei gegangen. Zudem wollte er Schmerzensgeld und Verdienstausfall einklagen, was aus Gründen der Prozessökonomie in einem sogenannten Adhäsionsverfahren gleich im Strafprozesse mitverhandelt wurde.

Weil das Opfer als Geschäftsführer seiner Security-Firma trotz der Verletzung täglich auf dem Indersdorfer Volksfest anwesend war, mochte Richter Dorner keinen Verdienstausfall erkennen. Hinter verschlossenen Türen einigten sich die Prozessbeteiligten auf 500 Euro Schmerzensgeld. Weil das als eine Art Täter-Opfer-Ausgleich anzusehen sei und weitere Strafmilderungsgründe hinzukämen - insbesondere das Hausverbot unverhältnismäßig gewesen sei -, plädierte die Anklagevertreterin bloß auf sechs Tage Sozialdienst für den 19-Jährigen. Verteidigerin und Gericht schlossen sich dem Antrag an.

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