Dachau:Nur für den Eigenbedarf

24-Jähriger leugnet Drogenhandel vor dem Schöffengericht

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein anonymer Hinweis hat die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck im Juli 2015 in die Wohnung eines 24-jährigen Dachauers geführt. In dem absenderlosen Schreiben war behauptet worden, dass der 24-Jährige im großen Stil mit Drogen in Dachau handle. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten dann mehr als 230 Gramm konsumfertiges Marihuana, zwei Cannabis-Pflanzen, einen Aufzucht-Schrank, acht Ecstasy-Tabletten, 2,7 Gramm Amphetamin und ein kleines Beet mit psychedelisch wirkenden Pilzen. Der 24-Jährige hatte sich offenbar einen stattlichen Vorrat angelegt.

Elf Monate später wurde dem 24-Jährigen am Dachauer Schöffengericht nun der Prozess gemacht. Er musste sich wegen unerlaubten Handeltreibens und vorsätzlich unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln verantworten. Den Besitz der Betäubungsmittel räumte der Angeklagte gleich zu Beginn ein. Vom Handeltreiben aber wollte er partout nichts wissen. "Ich habe alles zum Eigenbedarf angebaut und nie beabsichtigt, etwas zu verkaufen", behauptete er.

Die Schöffenrichter wollten das nach der Beweisaufnahme nicht ausschließen. Sie verurteilten den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung - nicht wegen Handeltreibens, sondern wegen Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln. Vor Gericht wusste sich der gepflegt aussehende Bankangestellte gut zu verkaufen. Seinen extensiven Drogenkonsum will der vorstrafenlose Mann komplett eingestellt haben, seit die Polizei im Juli vergangenen Jahres seine Wohnung durchsucht hatte. Die Tür sperrte den Beamten damals der Vater des Angeklagten auf. "Ich habe eine ordentliche Standpauke bekommen", erinnerte sich der 24-Jährige vor Gericht. "Bis heute bekomme ich Predigten von meinen Eltern. Wenn ich noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt gerate, fliege ich hochkant aus der Wohnung."

Der 24-Jährige schilderte, dass er an Wochenenden vier bis fünf Gramm Marihuana täglich geraucht habe; zudem habe er zum Feiern hin und wieder chemische Drogen konsumiert. Um sich seinen Cannabis-Konsum leisten zu können und nicht in die Beschaffungskriminalität zu geraten, habe er damit angefangen, selbst anzubauen. Mit Utensilien aus dem Internet richtete er sich dafür einen Schrank ein, in dem er seine Pflanzen mit speziellen Lampen hochzog. Die Mengen, die er dabei erzielte, seien weitaus größer gewesen, als zunächst angenommen. "Mir ist das alles über den Kopf gewachsen", sagte der Mann.

Seine Version vom Marihuana zum Eigenkonsum hinterließ allerdings auch Zweifel. So hatten 180 Gramm des sichergestellten Marihuanas einen Wirkungsgehalt, der weitaus höher war als jener seiner Pflanzen - ein mögliches Indiz, dass es sich um professionell gezüchtetes Marihuana gehandelt haben könnte. Zudem fanden die Ermittler unter dem Bett des Angeklagten einen dubiosen Notizzettel, auf dem Schuldenstände notiert waren. Erst kürzlich wurde der Mann von einem Konsumenten erneut angeschwärzt. Eine erneute Wohnungsdurchsuchung verlief jedoch ergebnislos.

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