Dachau:Marihuana aus Mutters Garten

Schöffengericht verurteilt zwei Brüder wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe.

Von Daniela Gorgs

Linke fordern Cannabis-Clubs

"Ich war Vollzeitkiffer", sagt der Angeklagte vor Gericht.

(Foto: Abir Sultan/dpa)

Das Urteil wirkt hart: Für eine Handvoll Marihuana bekommen zwei junge Männer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem müssen sie 120 Arbeitsstunden bei dem Sozialverein Brücke in Dachau ableisten und eine Drogenberatung über sich ergehen lassen. Dabei folgt das Schöffengericht lediglich den gesetzlichen Vorgaben und ahndet ein Verbrechen, das per Gesetz mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird.

Unerlaubter, gemeinschaftlicher Handel mit Betäubungsmitteln wird den 22 und 28 Jahre alten Brüdern vorgeworfen. Wie knallharte Drogendealer sehen sie nicht aus. Sehr offenherzig und sichtlich nervös gestehen sie nach einem Rechtsgespräch, dass sie im Garten der Mutter Cannabispflanzen aufgezogen haben. Wie ihre Anwälte erklären, deckten die Brüder damit ihren Eigenbedarf. Natürlich hätten sie darauf spekuliert, einen Teil der Drogen verkaufen zu können. Doch feste Abnehmer habe es keine gegeben. Der ältere Bruder berichtet, dass er die Drogen aus Langeweile genommen habe. "Ich war Vollzeitkiffer."

Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Polizisten eine Wasserpfeife, Zippertüten und in zwei Beuteln abgepackte Cannabis-Blüten und Stengel mit einem Wirkstoffgehalt von etwa 16 Gramm Marihuana. Und eben diese Menge ist das Problem. Von 7,5 Gramm an spricht der Bundesgerichtshof von einer nicht geringen Menge. Für den Staatsanwalt ist der Fall klar. Er fordert ein Jahr und neun Monate auf Bewährung und legt die Anzahl der Sozialstunden in das Ermessen des Schöffengerichts. Die Verteidiger plädieren für eine geringere Bewährungsstrafe.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Lars Hohlstein folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richter Hohlstein kann "positive Tendenzen" erkennen. Damit die Brüder aber nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen, ordnet er Gespräche bei einer Drogenberatungsstelle an und stellt ihnen eine Bewährungshelferin zur Seite. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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