Dachau:Mann würgt Ehefrau

Vor den Augen der gemeinsamen Tochter attackiert ein betrunkener 42-Jähriger seine Frau. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat am Donnerstag einen 42-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich bei einem Streit mit seiner damaligen Ehefrau im Dezember 2013 der Beleidigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Laut Anklageschrift soll der 42-Jährige seiner Ex-Frau zunächst mit unschönen Worten vorgeworfen haben, nur in die Arbeit zu gehen, um sich dort mit anderen Männern zu vergnügen. Als die Frau dann drohte, die Polizei zu alarmieren, soll der 42-Jährige ihr im Beisein der gemeinsamen Tochter gegen die Brust geschlagen und sie gewürgt haben. Im Attest eines Klinikums, das die Geschädigte am Tag nach dem Übergriff aufsuchte, wird explizit auf die eindeutigen Würgemale hingewiesen, welche die Gewalteinwirkung am Hals der Frau hinterlassen hatte. Außerdem stellten die Ärzte mittels Kernspintomografie einen Bruch des sogenannten Schildknorpels im Hals fest.

Der Mann muss Schmerzensgeld zahlen

Der 42-jährige Angeklagte räumte alle Tatvorwürfe ein. Unmittelbar vor der Tat habe er auf einer Weihnachtsfeier getrunken und sei schwer alkoholisiert gewesen. Bei seiner Ex-Frau entschuldigte sich der Mann mehrfach vor Gericht. Der Anwalt des Angeklagten verkündete den Wunsch seines Mandanten, es noch mal mit seiner inzwischen geschiedenen Frau versuchen zu wollen. Die 40-Jährige, die als Nebenklägerin auftrat, ließ das Ersuchen unkommentiert. Ihre Verteidigerin indes bekräftigte die Forderung ihrer Mandantin nach Schmerzensgeld.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung und erlegte dem Angeklagten 60 Sozialstunden auf. Zu Gunsten des 42-Jährigen wertete sie dessen Reue und Entschuldigungen an seine Ex-Frau. Zu Lasten legte sie ihm jedoch die schwere der Verletzung. Amtsrichter Tobias Bauer beließ es bei einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. "Wenn Kinder dabei sind, dann muss man sich zusammenreißen", mahnte der Richter.

Er ordnete an, dass der Angeklagte seiner Ex-Frau mindestens ein Schmerzensgeld von 1500 Euro innerhalb eines halben Jahres zahlen muss. Über die genaue Höhe der Zahlung wollen sich die Anwälte außergerichtlich verständigen.

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