Dachau:Landwirte kritisieren neue Düngemittelverordnung

Landwirt Feld Gülle ausfahren

Gülle ist ein natürlicher Dünger, aber wenn zu viel davon auf den Feldern ausgebracht wird, leidet das Grundwasser.

(Foto: Bayerischer Bauernverband)

Um die Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat zu schützen, darf nicht mehr so viel Gülle ausgebracht werden.

Von Renate Zauscher, Dachau

Auf die Landwirte kommen einige einschneidende Änderungen zu: Sie werden künftig ihre Felder und Wiesen entsprechend einer neuen Düngeverordnung bewirtschaften müssen. Im Bundestag wurde einer entsprechenden Novellierung bereits zugestimmt, Ende März wird sich auch der Bundesrat mit dem Thema befassen. Dessen Zustimmung gilt als sicher. Die Verunsicherung der Landwirte ist groß. Angesichts gravierender Verschärfungen der bestehenden Regelungen sieht Kreisbäuerin Emmi Westermeier "Ängste" der Bauern, und der stellvertretende Kreisobmann des Bauernverbands im Landkreis Dachau, Simon Sedlmair, spricht von einem "Bürokratiemonster", mit dem es die Landwirte zu tun bekämen.

Über eine Neufassung der Düngeverordnung wird seit Jahren diskutiert. Ende 2016 stand endgültig fest, dass gehandelt werden muss: Die EU hatte vor dem europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erhoben. Ziel der Richtlinie ist es, die durch die Landwirtschaft verursachten Gewässerverunreinigungen mit Nitrat zu reduzieren. Im Falle einer Verurteilung Deutschlands drohen hohe Strafzahlungen.

2010 wurde in Deutschland die Menge des Gesamtstickstoffs, der pro Hektar und Jahr auf den Ackerflächen ausgebracht werden darf, auf 80 Kilogramm begrenzt. Laut einem Papier des Bundes Naturschutz (BN) vom November vergangenen Jahres wird diese Menge jedoch nach wie vor erheblich überschritten. Als Gründe werden immer größere Tierbestände und das Streben nach immer höheren Erträgen angeführt. "Die Intensivlandwirtschaft führt zu Belastungen der Umwelt, insbesondere in Gebieten mit durchlässigen Böden, hohem Viehbesatz und zusätzlichen Biogasanlagen", heißt es in der Stellungnahme des BN.

Maximal 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar

Jetzt soll sich mit der Novellierung der Düngeverordnung vieles ändern. So wird die zulässige Gesamtstickstoffmenge pro Hektar auf 60 Kilogramm heruntergesetzt - aus Sicht der Umweltverbände eine immer noch nicht ausreichende Reduzierung. Außerdem wird der Zeitraum in Herbst und Winter, während dem keine Gülle ausgebracht werden kann, verlängert, wobei die einzelnen Sperrfristen es je nach Pflanzenart und entsprechend verschiedener anderen Kriterien variieren. Grundsätzlich verlagert sich die Düngung jedoch stärker als bisher ins Frühjahr, was angesichts von Witterungsschwankungen Probleme, etwa mit der Befahrbarkeit der Ackerflächen, mit sich bringt. Außerdem müssen Gärreste aus Biogasanlagen, die auf Feldern ausgebracht werden, künftig in die Gesamt-Düngebilanz mit einfließen.

Auch für die Lagerkapazitäten, die für organische Düngemittel vorgehalten werden, gibt es neue Vorschriften, ebenso wie für die Technik, mit der Gülle und Jauche auf die Felder gebracht werden, und für die Zeitspanne, die bis zur Einarbeitung des Düngers in den Boden vergehen darf: Sie kann im Extremfall bei nur einer Stunde liegen. Ziel hierbei ist, Nährstoffverluste etwa durch das Entweichen von Ammoniak in die Luft, weitgehend zu vermeiden.

Angesichts solcher Neuregelungen "geht schon ein Raunen durch die Landschaft", sagt Birgit Scharrer vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Fürstenfeldbruck, das auch für den Landkreis Dachau zuständig ist. Vor allem Betriebe mit wenig Platz und mit hoher Mastdichte könne die neue Verordnung, die wohl noch in diesem Halbjahr in Kraft treten werde, zum Problem werden. Scharrer verweist ebenso wie Simon Sedlmair auf den großen bürokratischen Mehraufwand, den die neue Verordnung für den Landwirt bedeute. So müsse dieser künftig für jedes Feld eine schriftliche Bedarfsberechnung erstellen. Für erweiterte Lagerkapazitäten und neue Ausbringtechnik müssten zum Teil hohe Investitionen getätigt werden. Dort, wo der Maschinenring mit großen Gülle-Tankfahrzeugen das Ausbringen übernimmt, könnte es laut Sedlmair wegen der verkürzten Frist, in der gedüngt werden darf, zeitlich knapp und für den Landwirt auch teurer als bisher werden.

Bauernverband fürchtet um kleinere Betriebe

"Wir stehen im Spagat zwischen optimaler Pflanzenernährung und Umweltschutz", sagt Simone Strobl, die Geschäftsführerin des BBV in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck. Sie fürchtet, dass vor allem kleinere Betriebe angesichts der verschärften Bestimmungen und des "irren" bürokratischen Aufwands, der sie erwartet, aufgeben werden. Vieles in der Verordnung sei "noch nicht ausgegoren" und habe mit der Praxis nichts zu tun, auch wenn in manchen Punkten Kompromisse ausgehandelt worden seien.

Mit einem knappen Satz fasst Sebastian Zunhammer, Hersteller von Gülle-Tankwagen, der auf der jüngsten Mitgliederversammlung des Maschinenrings Dachau sprach, die Folgen der neuen Verordnung zusammen: "Für das Grundwasser und für die Bevölkerung bringt die Novellierung große Vorteile, für die Landwirte aber wesentlich mehr Arbeit." Über einen Aspekt freut man sich indes auch beim Bauernverband: "Wir werden künftig Planungssicherheit haben", sagt Simone Strobl.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: