Dachau:Landratsamt darf Windrad nicht blockieren

Verwaltungsgericht München kippt "Verhinderungsplanung" und verbessert die Chancen für das Energieprojekt bei Etzenhausen.

Robert Stocker

Der Landkreis Dachau muss sein Windkraftkonzept neu überdenken. Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag ein Urteil im Eilverfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt, wonach das Landratsamt das Genehmigungsverfahren für ein nördlich von Etzenhausen geplantes Windrad nicht länger blockieren darf. Bisher sah die gemeindeübergreifende Planung keine Windkraftanlage auf Dachauer Stadtgebiet vor. Das Gericht kritisierte vor allem, dass das Konzept eine "Verhinderungsplanung" sei und mit dem Einheitsabstand von 900 Metern zur nächsten Wohnbebauung nicht zwischen Innen- und Außenbereich unterscheide. Damit stehen die Chancen gut, dass das von Landwirt Josef Gasteiger geplante Projekt schon in wenigen Wochen genehmigt wird.

Windrad Etzenhausen 1

Das Windrad hinter Steinkirchen: So könnte es vom Dachauer Waldfriedhof aus aussehen. (Fotomontage)

(Foto: privat)

Vorsitzender Richter Harald Geiger machte schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass sich die Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit der Sichtweise des Verwaltungsgerichts deckt. Der Zurückstellungsbescheid des Freistaats, beziehungsweise des Landratsamtes könne nicht mit dem Hinweis begründet werden, dass der landkreisweite Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen noch nicht fertiggestellt worden sei. Um festzustellen, ob eine Anlage gegen Auflagen verstoße, müsse man die Vorgaben des Flächennutzungsplans kennen, argumentierte das Gericht. Die Begründung der Stadt Dachau, die Zeit für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sei zu knapp gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Kritik übte der Vorsitzende auch an dem im Windkraftkonzept vorgegebenen Abstand von 900 Metern, der für eine Anlage im Außenbereich zu groß sei: "Wir sind hier im Außenbereich. Dort müssen Wohnanlagen größere Beeinträchtigungen hinnehmen." Nach der aktuellen Gesetzeslage sei die Windenergie im Außenbereich privilegiert. Geiger machte klar, dass das Hauptsacheverfahren dasselbe Ergebnis wie das Eilverfahren haben werde und empfahl dem Landratsamt, den Rückstellungsbescheid aufzuheben.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte sich schon vor der mündlichen Verhandlung abgezeichnet. Stefan Löwl, Abteilungsleiter Umweltschutz im Landratsamt, gab deshalb in der Verhandlung zu Protokoll, dass das Landratsamt den Rückstellungsbescheid bereits aufgehoben habe. Damit wird ein entsprechender Antrag der Stadt Dachau abgelehnt. Über einen zweiten Antrag will das Landratsamt "zeitnah" entscheiden. "Wir werden das Genehmigungsverfahren jetzt vorantreiben. Wenn's schnell geht, ist es in einem Monat abgeschlossen", sagte Löwl zur SZ. Dagegen könne die Stadt Dachau allerdings klagen. Löwl geht davon aus, dass der Bau des Windrads mit einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nabenhöhe von knapp 140 Metern jetzt genehmigt wird. Die Anlage soll auf einer Kuppe zwischen Etzenhausen, Prittlbach und der Ziegelei Hörl entstehen. Nach Angaben Löwls wurde bei dem Standort auch die sensible Sichtbeziehung zum KZ-Friedhof Leitenberg berücksichtigt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird auch für das Windkraftkonzept des Landkreises Folgen haben. "Es wäre fahrlässig, die Einwände des Gerichts nicht zu berücksichtigen", sagte Löwl. "Wir werden die Fläche für die Windkraft vergrößern und die Abstände zur Wohnbebauung im Außenbereich verringern müssen." Welche Abstände die Gemeinden haben wollen, sei Sache der Kommunen, doch sie müssten sich mit den Änderungen auseinander setzen.

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