Dachau:Lagergemeinschaft bedauert NPD-Urteil

Die Organisation der Überlebenden des Konzentrationslagers Dachau und ihrer Nachkommen hätten sich ein Signal gegen den Hass gewünscht.

Das Präsidium der Lagergemeinschaft Dachau bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verfahren. Wie Vorsitzender Ernst Grube in einer Stellungnahme zum Urteil schreibt, beobachte die Organisation der Überlebenden des Konzentrationslagers Dachau und ihrer Nachkommen das menschenverachtende Wirken der NPD seit Jahrzehnten mit Besorgnis. Das Bundesverfassungsgericht sehe zwar eine Wesensverwandtschaft zwischen NPD und NSDAP, habe sich aber trotzdem nicht zu einem Verbot der NPD durchringen können. Laut Grube hat die NPD zwar an sichtbarer Bedeutung verloren, die Partei säe aber in neuen rechtspopulistischen Organisationen weiterhin Hass und trage zu einer spürbaren Verrohung der Gesellschaft bei. Ein Verbot wäre ein Signal gegen den Hass gewesen und ein Aufruf zum notwendigen Schutz all derer, welche von den Angriffen dieser Neonazis heute betroffen seien.

Angesichts der nationalsozialistischen Erfahrungen kann die Lagergemeinschaft nicht verstehen, warum für das Bundesverfassungsgericht die zahlenmäßige Bedeutung und nicht die NS-Orientierung einer Organisation für ein Verbot maßgeblich ist. Das Gerichtsurteil setze ein falsches und verhängnisvolles Signal für die Demokratie. Aus der Geschichte des NS-Regimes müsse die Lehre gezogen werden, allen rassistischen und undemokratischen Bestrebungen entgegenzuwirken.

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