Dachau:Geflügelmärkte verboten

Das Landratsamt reagiert auf die Gefahr, dass sich die Vogelgrippe auch im Landkreis Dachau ausbreitet. Die Behörde hat deshalb ein Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Dachau angeordnet. Grundlage des Verbots ist die Geflügelpest- und Viehverkehrsverordnung. Unter das Verbot fallen auch Ziervögel. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 30 000 Euro geahndet werden.

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