Bordell in Dachau:Mann verliebt sich in Prostituierte - und wird von ihr angezeigt

Ihr Verhältnis dauerte etwa ein halbes Jahr, dann änderte sich die Beziehung zwischen dem 45-jährigen Freier und der 27-jährigen Prostituierten.

Von Benjamin Emonts

Es begann, wie das Verhältnis eben beginnt zwischen einem Freier und einer Prostituierten: Er kam in ihr Etablissement, bekam Sex - und bezahlte dafür. Schließlich nahm der Mann ihre Dienste regelmäßig in Anspruch, ein bis zwei Mal pro Woche. Das sexuelle Verhältnis dauerte etwa ein halbes Jahr. Fortan bezahlte der 45-Jährige nur noch für "tiefsinnige Gespräche", wie er sagt. "Es war eine Freundschaft entstanden." Nun musste sich der Freier wegen versuchter Nötigung vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten. Seine angebliche Freundin, eine 27-jährige Prostituierte aus Rumänien, hatte Anzeige erstattet.

Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte die Prostituierte per Kurznachricht zur Rückzahlung von 1000 Euro aufgefordert haben, ansonsten würde er die Familie der Frau über deren Tätigkeit als Prostituierte aufklären. Weiter soll der Mann gedroht haben, der Mutter über Facebook ein Bild von dem Bordell zu schicken, in dem die 27-Jährige seinerzeit gearbeitet hat. Denn von ihrer Tätigkeit als Prostituierte weiß die in Rumänien lebende Familie - bis auf den im Gerichtssaal anwesenden Ehemann - bislang nichts.

Die 27-Jährige, das ergab die Verhandlung, hat sich mit ihrem Beruf ein komfortables Leben in ihrem Heimatland aufgebaut: Sie besitzt ein Haus, fährt einen großen BMW und hat kürzlich geheiratet, wie sie erzählte. Um sich diesen Luxus leisten zu können, arbeitet die Frau jedes Jahr mehrere Monate in Deutschland als Prostituierte - immer in der Angst, ihre Familie könnte die Wahrheit erfahren.

Im ersten Teil der Geschichte stimmten die Angaben der Zeugin und des Angeklagten weitestgehend überein. Demnach nahm der Angeklagte aus dem Landkreis Dachau Ende 2011 in München zum ersten Mal die sexuellen Dienste der Frau in Anspruch. Mit der Zeit entstand eine "platonische Freundschaft", wie der Angeklagte erklärte. "Wir haben uns sehr gut kennengelernt und hatten intensive Gespräche, die wir beide sehr genossen haben." Außerhalb des Bordells half er ihr bei Behördengängen, machte ihr Geschenke und stellte der Frau seine Wohnung zur Verfügung, weil sie in Deutschland eine Anschrift brauchte.

Zwei Mal gab er ihr größere Summen Geld: 1500 Euro für eine Kautionszahlung und 2000 Euro für eine Steuernachzahlung. Parallel besuchte er sie weiterhin im Bordell. "Er kam ein bis zwei Mal die Woche und blieb zwei Stunden", sagte die Frau. Für eine Stunde habe der 45-Jährige bis zu 200 Euro bezahlt. "Lieber reden als etwas anderes machen", rechtfertigte sich die Frau vor Gericht. Sozusagen als Dankeschön hätten sie sich mehrmals auch außerhalb des Etablissement getroffen, etwa zu gemeinsamen Abendessen. "Es war eine Freundschaft mit Interesse", befand die Prostituierte, in gebrochenem Deutsch.

Im Oktober des vergangenen Jahres brach sie den Kontakt schließlich ab. "Er hat mir so viel Stress gemacht", sagte sie. Der 45-Jährige soll ihr 20 bis 50 Mal gedroht haben, ihrer Familie alles zu verraten. Die zahlreichen WhatsApp Nachrichten habe sie allerdings gelöscht. Der Angeklagte selbst bestritt die Drohungen. Er habe lediglich das Ziel verfolgt, das von ihm verliehene Geld zurückzubekommen.

Die Staatsanwältin hielt die Angaben der Zeugin für "schlüssig", zumal sie keinen Grund finden konnte, weshalb die Prostituierte ihren ehemaligen Freier grundlos belasten sollte. Sie forderte die im Strafbefehl festgeschriebene Geldstrafe in Höhe von 11 700 Euro. Der Anwalt des Angeklagten indes nannte ein mögliches Motiv. Der abrupte Kontaktabbruch spreche dafür, dass die Zeugin Angst bekommen haben könnte, das Geld zurückzahlen zu müssen. "Sie wollte die Sache totmachen und ging dabei sehr forsch mit einer Strafanzeige vor", mutmaßte der Verteidiger. Amtsrichter Christian Calame sprach den 45-Jährigen frei. Letztendlich sei dem Gericht "kein einziges objektives Beweismittel" vorgelegt worden, "das eine Drohung bezeugt". Dass die Zeugin den Kontakt abbrach, um das Geld nicht zurückzahlen zu müssen, sei durchaus plausibel. "Letztendlich steht Aussage gegen Aussage. In dubio pro reo", schloss der Richter die Verhandlung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: