Windrad-Pläne:Einwendungen der Bürger berücksichtigt

Landrat Löwl weist Vorwürfe von Kritikern des geplanten Weblinger Windrads zurück

Von Petra Schafflik, Dachau

Um das geplante Windrad, das die Ziegelei Hörl & Hartmann bei ihrem Betrieb in Webling installieren möchte, ist eine öffentliche Diskussion entbrannt. In dieser Debatte nimmt nun Landrat Stefan Löwl (CSU) in einem Schreiben an die Kritiker Stellung. Sämtliche Vorwürfe der Bürger, die vorige Woche vertreten durch die Familie Metz per offenem Brief fehlende Information und Transparenz der Genehmigungsbehörde moniert hatten, weist der Landrat jetzt in seiner ebenfalls öffentlichen Antwort zurück. Den Bürgern, die in direkter Nachbarschaft zu der geplanten Windmühle leben, versichert Löwl ausdrücklich: Alle vorgebrachten Einwendungen "wurden vom Landratsamt bei der Prüfung der Genehmigung der Windkraftanlage berücksichtigt".

Ausführlich geht Landrat Löwl auf die einzelnen Kritikpunkte der Familie Metz ein. So stört die Bürger, dass, anders als bei Bauleitplanungen üblich, das Genehmigungsverfahren für das geplante Windrad nicht öffentlich mit einer formalen Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Allerdings sehe das Bundesimmissionsschutzgesetz ausdrücklich vor, dass die Behörde "von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen absehen soll, wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt und erhebliche nachteilige Auswirkungen nicht zu besorgen sind", schreibt Löwl. Genau diese Voraussetzungen lägen nach Prüfung des Landratsamts beim Weblinger Windrad vor, "so dass keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird."

Unverständlich ist dem Landrat die Kritik fehlender Transparenz. "Ihren Vorwurf, das Landratsamt würde die Bürgerinnen und Bürger nicht zeitnah und umfänglich informieren, kann ich nicht nachvollziehen", schreibt Löwl. Seit der Genehmigungsantrag im Landratsamt eingegangen sei, befinde sich seine Behörde gerade mit den Vertretern der Bürgerinitiative und auch deren Anwalt "im regelmäßigen, intensiven und fachlichen Austausch". Auch sei festgelegt worden, dass alle Anwohner im Umkreis von 1000 Metern zur geplanten Windanlage Akteneinsicht als mögliche Betroffene erhalten. Die Bürger hatten auch kritisiert, dass für die geplante Windmühle keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Stimmt, erwidert Löwl. Denn eine UVP ist gesetzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen notwendig, die aber nach Ansicht des Landratsamts in diesem Fall gerade nicht erfüllt seien. Auch die von Bürgern geforderte Nachuntersuchung zum Artenschutz-Gutachten habe sich bei genauer Untersuchung als nicht notwendig erwiesen. Denn anders als vermutet, brütet nicht der besonders geschützte Rotmilan, sondern ein Mäusebussard im Umkreis des geplanten Windrads. Noch steht nicht fest, ob die Windmühle genehmigt wird. Doch sobald über den Antrag entschieden ist, sollen die Bürgereinen Abdruck der Entscheidung des Landratsamts erhalten. Dann bleibe die Möglichkeit, "die vom Landratsamt getroffenen Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen."

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