Dachau:Eine Einbrecherin, die nichts stehlen will

Das Amtsgericht und die Geschichte einer 58-jährigen Krankenschwester auf Schatzsuche im Haus eines früheren Patienten

Von Benjamin Emonts

Ein mysteriöses Geldversteck auf dem Speicher, ein dubioser Haustürschlüssel und eine 58-jährige Einbrecherin, die zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war: Der skurrile Einbruchsfall, der am vergangenen Montag vor dem Dachauer Amtsgericht verhandelt wurde, verursachte bei Richter Lars Hohlstein und dem zuständigen Staatsanwalt reichlich Irritation. Und dennoch bezeichnete der Richter die Geschichte, welche die Angeklagte erzählte, als "vielleicht eine, die das Leben schreibt".

Folgendes ereignete sich in der Nacht vom dritten auf den vierten August 2012: Damals machte sich die Münchnerin auf den Weg ins Dachauer Hinterland. Ihr Ziel: das ehemalige Haus ihres Bekannten, eines schwer kranken, senilen Mannes, um den sich die gelernte Krankenschwester viele Jahre gekümmert hatte. Er lebt mittlerweile in einem Altenheim. Sie erinnerte sich an dessen Andeutung, wonach "links vorne auf dem Speicher noch Geld von mir versteckt ist". Für die Frau also Grund genug, um sich auf die Reise zu machen, bestens ausgestattet mit dem passenden Haustürschlüssel - wie dieser in ihren Besitz kommen konnte, blieb vor Gericht unklar - , einem Rucksack, der obligatorischen Taschenlampe, einem Schraubenzieher und den nicht weniger wichtigen Handschuhen. Schließlich galt es, keine Spuren zu hinterlassen, oder wie die Angeklagte später aussagte, "sich auf dem dreckigen Speicher die Hände nicht schmutzig zu machen". Als die Münchnerin gegen Mitternacht das Haus erreichte, war alles dunkel. Die neuen Hausbewohner - ein Ehepaar - waren auf einer Geburtstagsfeier im Ort, einzig die Katze ist Zuhause. Außen war ein Briefkasten angebracht, dazu ein Namensschild und Pflanzen. Dennoch will die Krankenschwester nach eigener Aussage nicht geahnt haben, dass das Haus bewohnt wird. Denn das sei ihr erst aufgefallen, als sie das Haus betreten hatte. Für die Frau jedoch kein Hindernis: Unbeirrt begab sie sich auf ihre Schatzsuche hinauf zum Speicher, vorbei an allerlei frei herumliegenden Wertgegenständen. Egal ob der gut sichtbare Geldbeutel oder die wertvolle Digitalkamera. Schließlich wusste sie genau, was sie wollte: das Geld auf dem Speicher. Doch das gab es nicht, die etwa einstündige Suche blieb erfolglos. Als sie sich unverrichteter Dinge um kurz nach ein Uhr auf leisen Sohlen davonstehlen wollte, kamen die Hausbesitzer nach Hause und hörten prompt von oben Geräusche. Die Diebin hatte noch vergeblich versucht, sich hinter einem Paravent im Mittelgeschoss zu verstecken.

Und so findet sich die blasse Frau auf der Anklagebank wieder. "Eine skurrile Geschichte, wie ich sie in dieser Konstellation noch nie erlebt habe", sagt der Staatsanwalt, als er sichtlich irritiert sein Plädoyer eröffnete. Die Frage, die ihn immer wieder beschäftigt: Warum hat die Frau nichts gestohlen, obwohl sie leichtes Spiel gehabt hätte? Richter Hohlstein mutmaßt, dass die Angeklagte ihrem alten Bekannten vielleicht tatsächlich nur einen Freundschaftsdienst leisten wollte. Dafür spricht aus seiner Sicht, dass nichts gestohlen wurde. An einer Strafe kommt die Münchnerin trotzdem nicht vorbei; allein schon wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre des Ehepaars. Das Urteil beschränkte sich allerdings auf eine Geldbuße von 90 Tagessätzen zu 60 Euro.

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