Dachau:Deckel auf dem Dampfkessel

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In zehn Gemeinden des Landkreises soll noch heuer die gesetzliche Mietpreisbremse wirksam werden. Die Auswahl richtet sich nach bestimmten Kriterien - die meisten Kommunen sahen keinen Bedarf

Von Benjamin Emonts, Dachau

Die gesetzliche Mietpreisbremse wird in zehn Gemeinden des Landkreises eingeführt. Nach einer offiziellen Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung fallen darunter Hilgertshausen-Tandern, Weichs, Petershausen, Markt Indersdorf, Haimhausen, Schwabhausen, Sulzemoos, Bergkirchen, Karlsfeld und Dachau. Ihr Bedarf an der Mietpreisbremse wurde durch ein komplexes Auswahlverfahren vom bayerischen Justizministerium und dem Landesamt für Statistik ermittelt.

Wie die Pressesprecherin des Justizministeriums, Ulrike Roider, der SZ mitteilte, haben 14 Gemeinden des Landkreises die Mietpreisbremse nicht beantragt. Sie bezieht sich auf eine Erhebung durch das statistische Landesamt aus dem Jahr 2014. Darin sollten die Kommunen angeben, ob sie die Mietpreisbremse ihrer Ansicht nach benötigen. 14 Gemeinden hätten auf die schriftlich vorgelegte Frage mit Nein geantwortet. Allein Dachau habe sie bejaht. Die Gemeinden Altomünster und Erdweg hingegen hätten diesen Fragebogen nicht beantwortet.

Trotzdem wird die Mietpreisbremse nun in zehn der 17 Gemeinden des Landkreises eingeführt. Entscheidend dafür sind die offiziellen statistischen Erhebungen. Auf ihrer Grundlage entscheidet die Bayerische Staatsregierung letztlich, in welchen Kommunen das Verfahren angewendet wird. Jene Gemeinden, deren Selbsteinschätzung dem statistischen Ergebnis widersprach, erhielten vom Justizministerium ein Anhörungsschreiben mit der Frage, weshalb sie die Mietpreisbremse nicht für nötig befunden haben.

Nach Angaben des Justizministeriums hatten die betroffenen Gemeinden des Landkreises auf eine Antwort verzichtet - und somit die Einführung der Mietpreisbremse - rechtlich gesehen - akzeptiert. Bevor dieses Instrument in Bayern tatsächlich wirksam wird, muss das Kabinett eine entsprechende Verordnung erlassen und der Ministerrat abschließend darüber abstimmen. Ulrike Roider vom Justizministerium ist optimistisch, dass dieser Prozess bereits noch zum 1. August abgeschlossen sein könnte. "Uns ist sehr wichtig, dass die Verordnung vor der Sommerpause erlassen wird, damit dem Mieter schnell geholfen ist", sagt sie. Für Kommunen wie Altomünster oder Erdweg, die an der statistischen Erhebung nicht teilgenommen haben, sei es noch nicht zu spät. "Bis spätestens Herbst ist es noch möglich, eine Nacherhebung machen zu lassen", so Pressesprecherin Roider.

Bisher dürfen die Mieten in Bayern beliebig hoch sein, wenn ein neuer Mietvertrag geschlossen wird. Mit der Mietpreisbremse will der Staat die Preise nun nach oben hin deckeln. Konkret schreibt das am 1. Juni verabschiedete Gesetz vor, dass der Mietpreis bei Neuvermietungen künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. So soll verhindert werden, dass die Mietpreise rasant steigen und damit der Wohnraum für den Gering- und Normalverdiener nicht mehr bezahlbar wird. Unwirksam bleibt die Mietpreisbremse beim Erstbezug von Neubauten. Hinzu kommt, dass der Vermieter einen Mietzuschlag verlangen kann, wenn er weitreichende Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen hat.

Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse nur in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt", wie es in dem Gesetz heißt. Welche Wohnungsmärkte unter diese Kategorie fallen, liegt im Ermessen der Bundesländer. Um den jeweiligen Bedarf einer Mietpreisdeckelung zu prüfen, hat das Bayerische Justizministerium - der gesetzlichen Vorlage entsprechend - elf Kriterien aufgelistet. Zusammengefasst kommen nur jene Kommunen für die Mietpreisbremse infrage, in denen die Mietpreise und die Mietbelastung deutlich stärker ansteigen als im Bundesdurchschnitt. Außerdem müssen in den betroffenen Gemeinden die Wohnbevölkerung wachsen, ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage herrschen und der Wohnungsneubau der Bevölkerungsentwicklung hinterherhinken. Martin Winter, Vorsitzender des Mieterbunds Dachau, ist der Überzeugung, dass sämtliche Kommunen des Landkreises einen solchen "angespannten Wohnungsmarkt" vorweisen können. "Ich weiß von keiner einzigen Gemeinde, dass der Wohnungsmarkt dort nicht angespannt wäre."

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