Bezirk klärt auf:Finanzielle Hilfe für Pflegebedürftige

Informationen aus erster Hand zur Gewährung von Sozialhilfe im Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige am Donnerstag, 22. Februar, 14 Uhr, in Altomünster: Bezirkstagspräsident Josef Mederer spricht zunächst über die sozialen Aufgaben des Bezirks Oberbayern. Ein Mitarbeiter des Bezirks erläutert im Anschluss nicht nur die Antragsstellung für die Gewährung von Sozialhilfe im Pflegeheim, sondern auch den Einsatz von Einkommen und Vermögen. Viele Seniorinnen und Senioren können einen stationären Pflegeheimplatz nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Der Bezirk Oberbayern springt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe ein und gewährt Hilfe zur Pflege. Allerdings müssen die Betroffenen vor dem Umzug ins Pflegeheim gemeinsam mit ihren Angehörigen viele Fragen beantworten wie zum Beispiel: Wie stellt man den Antrag für Hilfe zur Pflege? Muss man eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen? Und welche Ansprüche kann der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger gegenüber Ehepartnern und Kindern geltend machen?

Auf all diese Fragen gehen Bezirkstagspräsident Mederer und der Mitarbeiter des Rechtsreferats in ihren Vorträgen ein. Organisiert wird die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kolping Familie Altomünster. Der Vortragssaal ist barrierefrei zugänglich.

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