Kita-Gebühren:Friedensangebot

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Die Gemeinde Bergkirchen zahlt die Kita-Gebühren zurück und ist damit Vorreiter im Landkreis. Dachau müsste erst die Satzung ändern, damit Eltern nach einem Erzieher-Streik ihr Geld zurückbekommen

Von Johannes Korsche, Bergkirchen

Vier Wochen haben die Erzieherinnen der drei kommunalen Kindertageseinrichtungen in Bergkirchen gestreikt. Während dieser Zeit mussten die Eltern selbstständig die Betreuung ihrer Kinder organisieren. Kein Wunder, dass mit der Zeit das anfängliche Verständnis für den Kita-Streik bei manchen Eltern schwand. Seit diesem Montag wird der Streik im Kinderhaus Regenbogen, Integrationskindergarten Wichtelburg und im Eulenhort ausgesetzt. Am Donnerstagabend folgte die nächste erfreuliche Nachricht für die Eltern: Simon Landmann, Bergkirchens Bürgermeister, teilte in einem Brief mit, dass "zum Wohle der Eltern und um den Frieden zwischen den Fronten wiederherzustellen, die Elterngebühr für den Monat August 2015 erlassen und nicht eingezogen wird". Bergkirchen ist damit die erste Gemeinde im Landkreis, die Kita-Gebühren wegen des Streiks erlässt.

Dana Michailidis, Elternbeiratsvorsitzende des Kinderhauses Regenbogen, findet das "natürlich super". Die Leitung des Kindergartens hatte den Erlass der Gebühren vorab in Aussicht gestellt. Als sie den Brief der Gemeinde erhalten habe, sei die Freude sehr groß gewesen. Der Vorschulplatz ihres Kindes sei zwar umsonst, doch für den Hortplatz ihres älteren Kindes wird die Gebühr von 96 Euro erstattet. Besonders dürften sich Eltern von Krippenkindern freuen, nimmt Michailidis an: "Die Gebühren betragen um die 195 Euro im Monat." Michailidis hatte während des Streiks wiederholt Verständnis für die Erzieherinnen gezeigt. Auch daher ist sie erleichtert, dass die Gemeinde auf die Eltern zugeht, um die Situation zwischen Erzieherinnen und Eltern zu entspannen.

Der größte Unmut scheint ohnehin verflogen. Die von den Erzieherinnen befürchteten Diskussionen mit den Eltern, wenn diese ihre Kinder abholen, blieben aus, wie Katja Heinze vom Integrationskindergarten Wichtelburg berichtet. Die Erzieherinnen des Integrationskindergartens bieten an, "einen Raum für einen Austausch zu finden; wichtig ist nur, dass es nicht vor den Kindern stattfindet". Letztlich überwiegt die Erleichterung, dass der Streik zu Ende ist: "Kinder, Eltern und wir, die Erzieherinnen, waren einfach froh, dass es wieder weiterging."

Wie hoch der finanzielle Ausfall für die Gemeinde Bergkirchen sein wird, ist noch nicht abzusehen. "Das hängt von den Buchungszeiten im August ab", sagt Sylvia Schwibach, die in Bergkirchen für die Verwaltung der kommunalen Kindertageseinrichtungen zuständig ist. Der Gemeinderat reagierte mit diesem Beschluss auf sehr viele Elternanfragen. Sie hatten um Gebührenerstattung gebeten. Dabei gibt es laut Brief der Gemeinde "nach Satzungsrecht und den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung beziehungsweise Erlass der Elterngebühren". Trotzdem habe sich der Gemeinderat bereits zu Beginn des Streiks mit einer möglichen Rückzahlung der Gebühren auseinander gesetzt, sagt Schwibach. Man wollte jedoch erst abwarten, wie sich der Streik entwickeln würde.

So lange wollten manche Eltern nicht warten. Sie stellten die monatliche Zahlung der Kita-Gebühren ein. Die offenen Beträge sind nun bis spätestens Freitag, 26. Juni, zu begleichen. "Bei fehlenden Zahlungen würde nach dem Satzungsrecht der Betreuungsvertrag erlöschen", warnt Landmann in dem Elternbrief. Die Gemeinde trage aus Kulanz die hohen Rücklastgebühren, die wegen der verweigerten Zahlungen entstanden sind. Allerdings übernehme die Gemeinde keine Kosten für Tagesmütter oder ähnliche private Alternativen zur kommunalen Betreuung.

Auch Dachauer Eltern könnten künftig auf Rückerstattung der Kita-Gebühren nach einem Streik hoffen. Der FDP-Stadtrat und die Fraktion der Bürger für Dachau reichten einen entsprechenden Antrag ein. "Hierfür ist eine Satzungsänderung nötig", wie Josef Hermann, Hauptamtsleiter der Stadt Dachau, mitteilt. Denn die Satzung sehe bisher keine Rückerstattung vor. Bei einzelnen Streiktagen sei die Umsetzung des Antrags allerdings ein erheblicher Aufwand, da man zuerst die individuelle Tagesgebühr errechnen müsse. Den Dachauer Eltern dürfte das egal sein.

© SZ vom 13.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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