Bauantrag :Verwirrung um 43 Meter im Außenbereich

Im Außenbereich einer Gemeinde darf man normalerweise nicht bauen - es sei denn man ist Landwirt und die Gebäude sind für den eigenen Betrieb erforderlich. Genehmigen lassen müssen sich aber auch die Bauern, was sie auf grüner Wiese errichten. Für den Bau einer neuen Maschinenhalle, eines Laufstalls und einer Reithalle mit Longierzirkel reichte ein Landwirt brav seinen Bauantrag in der Gemeinde Bergkirchen ein inklusive Antrag auf Umnutzung der bereits bestehenden Reithalle, die er aber lieber verwenden würde, um dort Heu und Stroh zu lagern. Was die Sache so knifflig macht: Das Grundstück, um das es geht liegt sowohl in der Gemarkung Günding, für die das Rathaus Bergkirchen zuständig ist als auch in Karlsfeld. Die 63 Meter lange Reithalle liegt sogar großteils in Karlsfeld, genauer gesagt 43 Meter davon. Das löste in den zuständigen - oder eben nicht zuständigen - Verwaltungen einige Verwirrung aus. Die Lösung war dann aber gar nicht so schwierig. Der Karlsfelder Bauausschuss befand die Sache für unproblematisch, und so steht auch der Genehmigung seitens der Bergkirchener Rathausverwaltung nichts mehr entgegen.

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