Barrierefreie Altstadt:Am laufenden Band

Fußweg Pflasterung

Das fußgängerfreundliche Pflaster in der Apothekergasse.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Die CSU-Stadtratsfraktion fordert einen Aktionsplan, um das Kopfsteinpflaster in der Dachauer Altstadt fußgängerfreundlich zu verändern. Sie verlangt eine zügigere Vorgehensweise als in den vergangenen Monaten

Von Daniela Gorgs, Dachau

Die Dachauer Altstadt ist ein schwieriges Pflaster für Körperbehinderte. Abschüssige Wege und grobes Kopfsteinpflaster behindern Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind auf ihren Wegen. Im Mai vergangenen Jahres bereits forderte die Dachauer Frauenunion die Stadt auf, die Altstadt so zu gestalten, dass sie für Senioren, Eltern mit Kinderwagen und für behinderte Menschen gefahrlos begehrbar wird. Auf allen Wegen sollen Laufbänder eingerichtet werden, so dass Passanten nicht mehr über das Kopfsteinpflaster stolpern müssen. Auch der Seniorenbeirat und die CSU Dachau fordern die Umgestaltung der Altstadt mit fußgängerfreundlichen Laufbändern. Diese installierte die Stadt jetzt in der Hubergasse, in der Apothekergasse und in einem Abschnitt entlang der ehemaligen Flaschenabfüllerei auf dem Weg zum Schloss.

Der CSU-Fraktion dauert der Ausbau zu lange. Bereits im vergangenen Jahre hatten die Dachauer Christsozialen in einem Stadtratsantrag gebeten, die Verwaltung möge einen Aktionsplan für den barrierefreien Umbau erstellen. Auf diesem solle dargestellt werden, wann wo im Zuge welcher Ausbesserungsarbeiten am Straßenpflaster die trittsicheren Laufstreifen verlegt werden können. Wie die CSU Dachau mitteilt, ist dieser Antrag bisher nicht behandelt worden. Jetzt bittet die CSU-Fraktion um zügige Bearbeitung des Anliegens, und zwar in der nächsten Sitzung des Umwelt-‐ und Verkehrsausschusses.

Darüber hinaus möge die Stadtverwaltung erläutern, in welche sinnvollen Abschnitte ein Aktionsplan für die nächsten drei bis fünf Jahren zu unterteilen wäre. Und welche Fördermittel für den barrierefreien Umbau in einem Gesamtkonzept beantragt werden könnten. Zudem solle die Verwaltung mitteilen, unter welchen Umständen auf eine Umlegung der entstehenden Kosten auf die Anlieger verzichtet werden kann. Aus Sicht der CSU‐Fraktion handelt es sich beim nachträglichen Einbau von Laufbändern um keinen Ausbau im klassischen Sinne, da lediglich die Art der Ausgestaltung verändert werde. Für den unmittelbaren Anlieger entstehe dadurch nicht zwangsläufig ein Zusatznutzen. Ziel der Umgestaltung sei es viel mehr, allen Bürgern eine barrierefreie Teilhabe zu ermöglichen. Daher müssen nach Meinung der CSU auch die Kosten aus Haushaltsmitteln getragen werden. Dies insbesondere dann, wenn es sich um öffentliche Plätze handelt.

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