Banken-Fusion:Übergangsvorstände

Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg hat vorgemacht, wie Bankenhochzeiten auf der Chefetage ablaufen können

Von Gerhard Eisenkolb, Dachau/Fürstenfeldbruck

Die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg hat zweimal bei Fusionen vorgemacht, wie das Problem der Verschmelzung mehrerer Bankenvorstände zu lösen ist, ohne dass eines der Vorstandsmitglieder seinen Posten verliert. Beim Zusammenschluss der Sparkasse Starnberg mit der Kreissparkasse für den Landkreis München im Jahr 2000 wurden alle Vorstände der beiden Banken übernommen. Das ist die in solchen Fällen übliche Lösung. Anschließend halbierte sich allerdings deren Zahl im Laufe der Jahre mit dem regulären Ausscheiden von Vorständen wieder auf den Normalstand von drei Mitgliedern.

Elf Jahre später, also 2011, griff mit dem neuerlichen Zusammenschluss der Großbank mit der Sparkasse Ebersberg eine andere Option. Genau an dem Tag der Verschmelzung ging der damalige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse München-Starnberg vorzeitig in den Ruhestand. Und zwar aus persönlichen Gründen und, wie es hieß, auf eigenem Wunsch. Dieser Ablauf war kein Zufall. Schließlich löste das freiwillige Ausscheiden von einem der Bankenchefs ein Stellenproblem an der Spitze, das bei solchen Bankenhochzeiten eine enorme Blockadewirkung entfalten kann.

Damit blieben anstelle von fünf nämlich nur noch vier Vorstandsposten, die jeweils zu 50 Prozent und damit zu gleichen Teilen an den großen und an den kleinen Partner gingen. Dies ist erstaunlich, da die viel kleinere Ebersberger Sparkasse nur einen Anteil von 14 Prozent zur gemeinsamen Bilanzsumme beisteuerte. Trotzdem konnte sie ihre beiden Vorstände behalten. Ebenso blieben der Kreissparkasse München-Starnberg die verbleibenden zwei Vorstände. Dafür wurde damals im Gegenzug der Ebersberger Einfluss auf Dauer in anderen Bereichen limitiert. So wurden dem Verwaltungsrat der Ebersberger Sparkasse laut Fusionsvertrag nur noch drei der insgesamt 27 Sitze im neuen Verwaltungsrat zugestanden. Einen Sitz erhielt der Landrat, zwei waren für Kreisräte bestimmt. Im Zweckverband der Sparkasse München-Starnberg-Ebersberg entspricht die Verteilung der Sitze in etwa dem Gewicht der drei ehemals selbständigen Partner. Hier erhielten der Landkreis München 72 und der Landkreis Starnberg 21 Prozent.

Bei der Fusion der Sparkasse Starnberg mit der Kreissparkasse München brachten die beiden Banken je drei Vorstandsmitglieder in das neue Gremium mit ein. Durch das absehbare, altersbedingte Ausscheiden reduzierte sich deren Zahl, wie in der Satzung vorgegeben, später auf nur noch drei. Laut Satzung bestand der Vorstand der Kreissparkasse München-Starnberg nach der Fusion im Jahr 2000 aus dem Vorstandssprecher und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Allerdings gab es eine Übergangsbestimmung. Nach dieser gehörten dem Gremium für einen Monat sechs und danach fünf Mitgliedern an. Mit dem Ausscheiden von Mitgliedern schrumpfte deren Zahl so lange, bis nur noch drei übrig blieben. In der Satzung der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg wurden 2011 ein Vorstandsvorsitzender und drei Mitglieder festgeschrieben. Dieser Vorstand besteht seither personell unverändert.

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