Antrag der Überparteilichen Bürger:MD-Eigentümer soll sich Prüfung unterziehen

Mit dem Eigentümerwechsel bei der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) sollte sich nach Ansicht der Überparteilichen Bürgergemeinschaft Dachau (ÜB) zumindest der zeitliche Druck auf das Verfahren zur Entwicklung des ehemaligen MD-Geländes erhöhen. Die Überparteilichen sind weiterhin davon überzeugt, dass die Stadt Dachau angesichts der Komplexität des Vorhabens ein großes Interesse an einem wirtschaftlich soliden Vertragspartner haben muss. Sich auf das wachsame Auge der Banken zu verlassen, die das Vorhaben finanzieren, reicht aus Sicht der Überparteilichen Bürgergemeinschaft nicht aus.

Daher beantragt die ÜB-Stadtratsfraktion, dass der nächste Vertrag zwischen der Stadt Dachau und der DEG in dem Sinne rechtlich verbindlich ergänzt werden soll, dass sich der Vertragspartner während der Projektlaufzeit einer durchgehenden Prüfung seiner handelsrechtlichen Jahresabschlüsse unterzieht. Die angestrebte Vereinbarung soll insbesondere dann greifen, wenn das Handelsgesetzbuch keine Pflichtprüfung vorschreibt, obwohl bestimmte Merkmale nicht eingehalten werden.

"Grundsätzlich sind nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen", stellt ÜB-Stadtrat Peter Gampenrieder fest. Auch wenn die DEG die relevanten gesetzlichen Schwellenwerte nicht erreichen sollte, gehen wir davon aus, dass ein seriöser Partner bereit ist, hier mit offenen Karten zu spielen."

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