Amtsgericht:Prozess um verunglücktes Kind

Es war ein schrecklicher Verkehrsunfall in den Morgenstunden des 20. Oktober 2016. Auf der Bundesstraße 471 kam ein Wagen gegen fünf Uhr von der Straße ab und prallte gegen die Leitplanke. Ein dreijähriges Mädchen, das nicht angeschnallt auf dem Schoß der Mutter auf der Rückbank saß, wurde aus dem Wagen in einen angrenzenden Bach geschleudert und trieb ab. Rettungskräfte fanden das Mädchen eine Stunde später fast zwei Kilometer entfernt von der Unfallstelle. Sie konnten es nicht mehr retten. Am kommenden Dienstag wird der Mutter und ihrem Verlobten, der das Fahrzeug gesteuert hat und dabei eingeschlafen sein soll, der Prozess am Dachauer Amtsgericht gemacht.

Die beiden Angeklagten leben in Heidenheim und sind ausländischer Herkunft. Beide müssen sich der fahrlässigen Tötung verantworten. Der 33-jährige Fahrer erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 7200 Euro, seine Verlobte einen über 2400 Euro. Beide legten schriftlich Einspruch ein. Sie seien nicht imstande, die Strafen zu bezahlen, teilten sie dem zuständigen Amtsrichter Christian Calame mit.

Zum Prozessbeginn am Dienstag wurden weder Zeugen noch Gutachter geladen. Amtsrichter Calame will sich zunächst mit dem Paar unterhalten, weil es im Schriftverkehr sprachliche Barrieren gegeben habe. "Ich habe den Eindruck, sie verstehen nicht ganz, wie das Verfahren abläuft. Sie sind offensichtlich nicht rechtskundig", sagt der Richter. "Ich möchte darüber sprechen, was das Ziel des Schreibens ist und eruieren, wie es weitergehen soll." Ein Dolmetscher soll helfen. Offenbar haben die Angeklagten keinen Anwalt und sind psychisch sehr angeschlagen.

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